Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren

Nach unten

Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren  Empty Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren

Beitrag von Willi Schartema Mo 5 Nov 2012 - 10:10

LSG Bayern, Beschl. v. 14.02.2011 - L 11 AS 948/10 B ER

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE110009948&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true

LSG Sachsen, Beschl. v. 22.06.2011 - L 3 AS 290/10 B PKH




Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren

Unterkunftskosten
von Hartz-IV-Beziehern, die nach den jewei­ligen örtlichen Regeln als
»an­gemessen« gelten, werden vom Jobcenter in der Regel übernom­men.


Was gilt aber, wenn Vermie­ter unberechtigte oder überhöh­te Forderungen erheben?

Zwei jüngst veröffentlichte Beschlüsse von Landessozialgerichten haben hier für mehr Klarheit gesorgt.

Das Bayerische LSG hatte
be­reits am 14. Februar 2011 in ei­nem Verfahren des einstweiligen
Rechtschutzes entschieden, dass Nebenkosten, die dem Vermieter
mutmaßlich nicht zustehen, nicht übernommen werden müssen. § 560 BGB
enthält relativ einge­hende Vorgaben, wie ein Vermie­ter eine Erhöhung
der Neben­kosten gegenüber dem Mieter begründen muss.


Entspricht ein Mieterhöhungsverlangen diesen Anforderungen nicht, ist es un­wirksam.

In
dem entschiedenen Fall lag dies auf der Hand: Die Vermie­terin hatte
dem Hilfebedürftigen lediglich ohne nähere Begrün­dung geschrieben, sie
müsse die Nebenkosten pauschal um 40 Euro pro Monat erhöhen. Daher
bestand in diesem Fall schon kein »materiell-rechtlicher Anspruch auf
Übernahme der erhöhten Be­triebskostenpauschale« durch den
Hartz-IV-Träger.


Das LSG be­fand
weiterhin, der Mieter habe von Anfang an gewusst, dass das
Erhöhungsverlangen nicht hinrei­chend begründet war. Deshalb sei es ihm
zumutbar gewesen, dagegen vorzugehen. Daraus ergibt sich dann wie Frage,
wer die Kosten bei einem möglichen Rechtsstreit mit dem Vermieter
übernimmt.


Mit dieser Frage
be­schäftigte sich das LSG Sachsen am 22. Juni 2011 - ebenfalls in einer
Entscheidung des einstwei­ligen Rechtswegs.


Die Richter be­fanden,
dass weder in § 22 SGB II noch in anderen Vorschriften des SGB II eine
Verpflichtung des Job­centers zur Übernahme entspre­chender Kosten
geregelt sei - und lehnten den Antrag eines Hilfe­bedürftigen auf
Kostenübernah­me ab.


Auch die Grundsätze des
»sozialrechtlichen Herstellungs­anspruchs« führten hier - so das Gericht
- nicht weiter, weil das Jobcenter keine Beratungspflicht gegenüber dem
Hilfebedürftigen verletzt habe.

Im Übrigen:
Hilfeempfängern kann für Verfahren vor dem Amtsge­richt für die
Auseinandersetzung mit ihren Vermietern Prozesskos­tenhilfe (PKH)
gewährt werden. Wenn ein Mieter auf Grundsiche­rungsleistungen
angewiesen ist, steht dessen Bedürftigkeit im Sinne des § 114
Zivilprozessord­nung in der Regel fest.


Lehnt das Amtsgericht
die Bewilligung von PKH wegen fehlender Erfolgsaus­sichten des Mieters
ab, dürfte das Jobcenter in der Regel die Berech­tigung des
Zahlungsverlangens des Vermieters nicht mehr in Fra­ge stellen.


Dann nämlich rechnen die
vom Vermieter geforderten Beträge zu den »angemessenen« Kosten der
Unterkunft und müs­sen übernommen werden.


Soweit damit mittelbar
Druck auf den Mieter ausgeübt wird, die Be­rechtigung eines zumindest
zwei­felhaften Zahlungsverlangens des Vermieters gerichtlich prüfen zu
lassen, wird von ihm nichts Un­zumutbares gefordert.


Az.: L 11 AS 948/10 B ER (LSG Bayern)
Az.: L 3 AS 290/10 B PKH (LSG Sachsen)


Quelle: SoSi 5/2012, 12 und Soziales Netzwerk: Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau


Anmerkung vom Sozialberater D. Brock: S.a.Sozialrechtsexperte: Keine Übernahme der Nebenkostennachzahlung durch das Jobcenter

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/hartz-iv-bezieher-mussen-sich-gegen.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten