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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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WAZ: „Arbeitslose bedrohen uns“

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WAZ: „Arbeitslose bedrohen uns“  Empty WAZ: „Arbeitslose bedrohen uns“

Beitrag von Willi Schartema Do 1 Nov 2012 - 9:08

Weiterlesen: Arbeitslose bedrohen uns | WAZ.de

Auszug/Zitat (Hervorhebungen von mir.):


Auch wenn
das Maß an Sanktionen gegen Arbeitslose zugenommen hat, so behaupte ich, dass kein
Mitarbeiter des Jobcenters willkürlich
und schon gar nicht, weil es ihm
Freude bereitet, Sanktionen gegen Arbeitslose verhängt, sondern sich Gedanken
macht, ob unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Ermessens eine Sanktion
angemessen und nötig war.



Hier wird es
grotesk.
Denn das ist durch Prof. Ludwig-Mayerhofer bereits widerlegt.


Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend, Ariane Sondermann: Auf der Suche
nach der verlorenen Arbeit: Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen
Arbeitsmarktregime, - Konstanz: UVK-Verlagsges, 2009. - 302 S
.

In dieser Studie zeigt Prof. Ludwig-Mayerhofer auf, dass trotz
Standardisierung, sehr wohl die Möglichkeit der willkürlichen Machtsausübung
innerhalb des gesetzlichen Rahmens möglich ist.
(Es besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern sie findet regelmäßig auch
statt
.)







Er
differenziert hierbei zwischen organisatorischer Willkür und personalisierter
Willkür (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S. 274 ff). Organisatorische Willkür
insofern, dass Ar­beitsvermittlerinnen selber bestimmten Strukturen ausgesetzt
sind z.B. Anweisungen der Geschäftsführer befolgen müssen, die nicht selten
z.B. die Bestückung (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S. 275) einer
Qualifizierungsmaßnahme beinhaltet - und dieser Druck entsprechend an die
Klientinnen weitergegeben wird. Folge ist nach Ansicht des Autors, dass
Klientinnen oft nicht als Subjekte problem- und lösungsorientiert unter­stützt
werden, sondern als Objekte behandelt werden um statistischen Zielvorgaben zu
erfüllen. Die personalisierte Willkür zeigt sich darin, dass es aufgrund der
Handlungsspielräume für Betroffene nicht gleich­gültig ist, mit welchem
Arbeitsvermittler sie zu tun haben, da viele Ent­scheidungen von den vom
Arbeitsvermittler geteilten Normen abhängt (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S.
278).



(s. dazu Nicolas Grießmeier: Der disziplinierende Staat,
S. 73
); socialnet - Rezensionen - Nicolas
Grießmeier: Der disziplinierende Staat



http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/waz-arbeitslose-bedrohen-uns.html

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