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WAZ: „Arbeitslose bedrohen uns“
Weiterlesen: Arbeitslose bedrohen uns | WAZ.de
Auszug/Zitat (Hervorhebungen von mir.):
Auch wenn
das Maß an Sanktionen gegen Arbeitslose zugenommen hat, so behaupte ich, dass kein
Mitarbeiter des Jobcenters willkürlich und schon gar nicht, weil es ihm
Freude bereitet, Sanktionen gegen Arbeitslose verhängt, sondern sich Gedanken
macht, ob unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Ermessens eine Sanktion
angemessen und nötig war.
Hier wird es
grotesk.
Denn das ist durch Prof. Ludwig-Mayerhofer bereits widerlegt.
Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend, Ariane Sondermann: Auf der Suche
nach der verlorenen Arbeit: Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen
Arbeitsmarktregime, - Konstanz: UVK-Verlagsges, 2009. - 302 S.
In dieser Studie zeigt Prof. Ludwig-Mayerhofer auf, dass trotz
Standardisierung, sehr wohl die Möglichkeit der willkürlichen Machtsausübung
innerhalb des gesetzlichen Rahmens möglich ist.
(Es besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern sie findet regelmäßig auch
statt.)
Er
differenziert hierbei zwischen organisatorischer Willkür und personalisierter
Willkür (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S. 274 ff). Organisatorische Willkür
insofern, dass Arbeitsvermittlerinnen selber bestimmten Strukturen ausgesetzt
sind z.B. Anweisungen der Geschäftsführer befolgen müssen, die nicht selten
z.B. die Bestückung (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S. 275) einer
Qualifizierungsmaßnahme beinhaltet - und dieser Druck entsprechend an die
Klientinnen weitergegeben wird. Folge ist nach Ansicht des Autors, dass
Klientinnen oft nicht als Subjekte problem- und lösungsorientiert unterstützt
werden, sondern als Objekte behandelt werden um statistischen Zielvorgaben zu
erfüllen. Die personalisierte Willkür zeigt sich darin, dass es aufgrund der
Handlungsspielräume für Betroffene nicht gleichgültig ist, mit welchem
Arbeitsvermittler sie zu tun haben, da viele Entscheidungen von den vom
Arbeitsvermittler geteilten Normen abhängt (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S.
278).
(s. dazu Nicolas Grießmeier: Der disziplinierende Staat,
S. 73); socialnet - Rezensionen - Nicolas
Grießmeier: Der disziplinierende Staat
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/waz-arbeitslose-bedrohen-uns.html
Willi S
Auszug/Zitat (Hervorhebungen von mir.):
Auch wenn
das Maß an Sanktionen gegen Arbeitslose zugenommen hat, so behaupte ich, dass kein
Mitarbeiter des Jobcenters willkürlich und schon gar nicht, weil es ihm
Freude bereitet, Sanktionen gegen Arbeitslose verhängt, sondern sich Gedanken
macht, ob unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Ermessens eine Sanktion
angemessen und nötig war.
Hier wird es
grotesk.
Denn das ist durch Prof. Ludwig-Mayerhofer bereits widerlegt.
Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend, Ariane Sondermann: Auf der Suche
nach der verlorenen Arbeit: Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen
Arbeitsmarktregime, - Konstanz: UVK-Verlagsges, 2009. - 302 S.
In dieser Studie zeigt Prof. Ludwig-Mayerhofer auf, dass trotz
Standardisierung, sehr wohl die Möglichkeit der willkürlichen Machtsausübung
innerhalb des gesetzlichen Rahmens möglich ist.
(Es besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern sie findet regelmäßig auch
statt.)
Er
differenziert hierbei zwischen organisatorischer Willkür und personalisierter
Willkür (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S. 274 ff). Organisatorische Willkür
insofern, dass Arbeitsvermittlerinnen selber bestimmten Strukturen ausgesetzt
sind z.B. Anweisungen der Geschäftsführer befolgen müssen, die nicht selten
z.B. die Bestückung (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S. 275) einer
Qualifizierungsmaßnahme beinhaltet - und dieser Druck entsprechend an die
Klientinnen weitergegeben wird. Folge ist nach Ansicht des Autors, dass
Klientinnen oft nicht als Subjekte problem- und lösungsorientiert unterstützt
werden, sondern als Objekte behandelt werden um statistischen Zielvorgaben zu
erfüllen. Die personalisierte Willkür zeigt sich darin, dass es aufgrund der
Handlungsspielräume für Betroffene nicht gleichgültig ist, mit welchem
Arbeitsvermittler sie zu tun haben, da viele Entscheidungen von den vom
Arbeitsvermittler geteilten Normen abhängt (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S.
278).
(s. dazu Nicolas Grießmeier: Der disziplinierende Staat,
S. 73); socialnet - Rezensionen - Nicolas
Grießmeier: Der disziplinierende Staat
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/waz-arbeitslose-bedrohen-uns.html
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6819
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 68
Ort : Duisburg

» Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat.
» Überbrückungsgeld - (Gründungszuschuss seit 2006 ) für Arbeitslose auch bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland Mit heutigem Tage hat das Landessozialgericht Hessen (Urteil vom 23.09.2011, - L 7 AL 104/09 - ) bekannt gegeben,
» Arbeitslose können die Übernahme der Kosten für die Reparatur ihres Pkw s zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der Begriff der Anbahnung, der sich auch in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
» . Druck auf ältere Arbeitslose - Jobcenter sollen Zwangsrente durchsetzen
» Überbrückungsgeld - (Gründungszuschuss seit 2006 ) für Arbeitslose auch bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland Mit heutigem Tage hat das Landessozialgericht Hessen (Urteil vom 23.09.2011, - L 7 AL 104/09 - ) bekannt gegeben,
» Arbeitslose können die Übernahme der Kosten für die Reparatur ihres Pkw s zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der Begriff der Anbahnung, der sich auch in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
» . Druck auf ältere Arbeitslose - Jobcenter sollen Zwangsrente durchsetzen
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» "Festlegung der Richtwerte" der Stadt Baden-Baden zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 SGB II entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an ein schlüssiges Konzept.
» Kein Mehrbedarf nach dem SGB II für Kosten anlässlich der Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung SG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2018 – S 11 AS 3439/16 (rechtskräftig)
» Normen: § 35 Abs. 1 SGB XII - Schlagworte: Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Kosten der Unterkunft, Werra-Meißner-Kreis, Analyse und Konzepte SGB XII
» Auch die 33. Kammer am SG Kiel bestätigt die neuen Mietobergrenze der Stadt Kiel, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt
» Früheres Wohnkostenkonzept im Landkreis Limburg-Weilburg nicht rechtmäßig - Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 24.11.2017, Az.: S 16 AS 1131/15
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - summarische Prüfung - Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates - Abweichung vom Dublin-Verfahren -
» Zur Gewährung eines Barbetrags bei vorläufiger Unterbringung im Maßregelvollzug Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 25.01.2018- L 8 SO 69/15
» Kostenübernahme eines Gebärdensprachdolmetschers für den Schulbesuch SGB XII Sächs. LSG, Beschluss v. 27.03.2018 - L 8 SO 123/17 B E
» Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit SGB III Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 13.03.2018 - L 7 AL 71/16