Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.

Nach unten

Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.  Empty Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.

Beitrag von Willi Schartema Di 30 Okt 2012 - 7:24

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.10.2012, - S 11 AS 620/12 , Berufung zugelassen

Fehlt
es an einem schlüssigen Konzept im Sinne der Anforderungen des BSG und
lässt sich wegen einer fehlenden validen Datengrundlage keine
angemessene Vergleichsmiete bestimmen, kann auf die derzeitigen
Tabellenwerte nach § 12 WoGG als absolute Obergrenze der Kosten der
Unterkunft zurückgegriffen werden(in diesem Sinne auch SG Aachen, Urteil
vom 31.01.2012 - S 14 AS 1061/11, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig
beim LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 AS 415/11 NZB).

Der
Grundsicherunsträger hat zur Ermittlung des aus seiner Sicht
angemessenen Mietpreises Angebotsmieten aus Inseraten (Tageszeitungen,
Wochenblättern, Internet) ausgewertet.

Wenngleich auch
die Betrachtung von Angebotsmieten – als Teilelement, etwa neben einer
Erhebung der Daten für bereits vermietete Wohnungen– nicht per se für
ungeeignet zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts zu halten ist (vgl.
hierzu auch BSG Urteil vom 23.08.2011 – B 14 AS 91/10 R , Rn. 25; BSG
Urteil vom 19.02.2009 – B 4 AS 30/08 R), so ist im vorliegenden Fall
weder erkennbar noch vorgetragen, dass die vom Grundsicherungsträger auf
diese Weise ermittelten Daten den Anforderungen des
Bundessozialgerichts insbesondere an den genau eingegrenzten und über
den gesamten Vergleichsraum genügt, und damit eine "Ghettoisierung"
nicht Vorschub geleistet wird (vgl. in diesem Zusammenhang auch BSG
Urteil vom 23.03.2010 – B 8 SO 24/08 R Rn. 17).


Die
Heranziehung des Mietspiegels genügt – trotz der Regelung des § 22c
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II – ebenfalls nicht den Anforderungen an die
schlüssige Ermittlung eines abstrakt angemessenen Mietpreises.

Es handelt sich um einen bloß einfachen Mietspiegel, der überdies bereits aus dem Jahr 2009 datiert.


Ein
solcher ist nicht geeignet, die Vorgaben des Bundessozialgerichts an
die Ermittlung der angemessenen Miete zu erfüllen, er ist schon nicht
hinreichend aktuell (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 – B 14 AS 50/10 R ;
BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R).

Auf die Frage, ob
bei den Werten nach § 12 WoGG ebenfalls – wie nach der Recht-sprechung
des Bundessozialgerichts bei den Werten nach § 8 WoGG (vgl. BSG, Urteil
vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R, Rn. 22) – ein Sicherheitszuschlag zu
machen ist, kommt es vorliegend nicht an, da die tatsächlichen Kosten
für Miete und Nebenkosten bereits unter den – nicht erhöhten – Werten
nach § 12 WoGG liegen (wohl zu Recht verneinend SG Aachen, Urteil vom
31.01.2012 - S 14 AS 1061/11).


S.a.
Sozialrechtsexperte: 745 Euro Miete - zu viel für einen Münchener
Hartz-IV-Empfänger? - Welcher Wohnraum ist einem Leistungsempfänger nach
dem SGB II als Alternative nicht zumutbar?

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/ein-schlussiges-konzept-erfordert-nach.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis stellt ein schlüssiges Konzept im Sinne der BSG-Rechtsprechung dar.
» Insbesondere zur Beantwortung der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Vergleichsraumdifferenzierung über mietpreisbildende Faktoren den Anforderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung an ein schlüssiges Konzept genügt ( bejahend ).
» Die Mietwerterhebung 2013, Vergleichsraum Landeshauptstadt Hannover, stellt kein schlüssiges Konzept im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dar.
» Das Rechenmodell Schifferdecker/Silbermann (Berechnung gewichteter Mittelwerte der Tabellenwerte des Mietspiegels) ist kein schlüssiges Konzept, weil eine Durchschnittswertbildung der Betriebskosten aus den Mietspiegeldaten nach der BSG-Rechtsprechung
» Eine Maßnahme (hier Ein Euro Job) muss hinreichend genau beschrieben werden, damit ihre Verweigerung eine Sanktion nach § 31 Abs. 1 SGB II nach sich zieht.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten