Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Drastische Sanktionen beim Jobcenter Leipzig - Im April 2012 waren es knapp dreitausend Sanktionen

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Drastische Sanktionen beim Jobcenter Leipzig - Im April 2012 waren es knapp dreitausend Sanktionen  Empty Drastische Sanktionen beim Jobcenter Leipzig - Im April 2012 waren es knapp dreitausend Sanktionen

Beitrag von Willi Schartema Do 11 Okt 2012 - 21:39

Gekürzte Leistung oder Strafanzeige - wenn Hartz-IV-Empfänger ihre Pflichten nicht erfüllen, gehen die Jobcenter drastisch vor.

Doch nicht immer ist das gerechtfertigt. Die "Umschau" ist zwei Fällen nachgegangen.


Herr
Schulze* ist gelernter Heizer und seit 15 Jahren arbeitslos. Als er
Anfang des Jahres zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen ist, vergisst
er seinen Lebenslauf. Der Arbeitgeber lehnt ihn deshalb ab - und das
Jobcenter Leipzig reagiert sofort:


Für
die nächsten drei Monate soll Herr Schulze 30 Prozent weniger Geld vom
Arbeitsamt bekommen. Dem Familienvater würden dann 332,42 Euro zum Leben
bleiben.


"Arbeitsverweigerung" lautet der Grund für die Sanktion.


*Name von der Redaktion geändert

Sozialgericht äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Herr
Schulze hält die Kürzung seiner Bezüge für ungerecht und klagt dagegen.
Das Sozialgericht Leipzig äußert "erhebliche Zweifel an der
Rechtmäßigkeit" der Sanktion des Jobcenters und setzt sie bis zur
Hauptverhandlung aus.




Nun
verlangt Herr Schulze vom Jobcenter Leipzig eine Nachzahlung der
gekürzten Sozialleistung. Da sich das Jobcenter weigert, beantragt Herr
Schulze am Leipziger Amtsgericht die Zwangsvollstreckung und geht damit
zum Gerichtsvollzieher.


Der pfändet das Geld für Herrn Schulze - ein bisher einmaliger Vorgang.
Strafanzeige wegen eines Fehlers des Jobcenters


Weiter bitte hier lesen: http://www.mdr.de/umschau/jobcenter132.html



Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:


1. SG Leipzig ,Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS 1470/12 ER


Ein
außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der
Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten
erheben und verwerten(§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz).


Eine
nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den
Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren (so im Ergebnis
auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.20 12 - S 107 AS 1034/12
ER - Rdnr. Cool.



2. Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter


In
Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem
ALGII-Empfänger eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Das JC
ignorierte das Gesetz und verweigerte dem ALGII-Empfänger sein Geld. Der
beauftragte daraufhin einen Gerichtsvollzieher.




3.
Hartz IV - Sanktion - nicht - rechtswidrig, wenn der Antragsteller
Angaben über gesundheitliche Angelegenheiten und eine Weitergabe und
Speicherung persönlicher Daten unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz
(BDSG) verweigert hat(vgl. Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 14.08.2012,-
L 7 AS 1355/12 B ER).


4.
Zusatz/Nachtrag zu: SG Leipzig, 25. Kammer, Beschl. v. 29.05.2012 - S 25
AS 1470/12 ER - Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter


Tacheles Forum: Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/zusatznachtrag-zu-sg-leipzig-25-kammer.html

5. Sozialgericht Leipzig,Beschluss vom 06.08.2012,- S 25 AS 2496/12 ER

Jobcenter müssen ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen und dürfen nicht ins Blaue hinein sanktionieren.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/drastische-sanktionen-beim-jobcenter.html


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