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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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jobcenter - PC/Laptop in Höhe von 600 EUR verurteilt Jobcenter muss zahlen zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop   Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.01.2019 - L 6 AS 238/18 B ER EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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jobcenter - PC/Laptop in Höhe von 600 EUR verurteilt Jobcenter muss zahlen zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop   Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.01.2019 - L 6 AS 238/18 B ER EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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PC/Laptop in Höhe von 600 EUR verurteilt Jobcenter muss zahlen zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.01.2019 - L 6 AS 238/18 B ER

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jobcenter - PC/Laptop in Höhe von 600 EUR verurteilt Jobcenter muss zahlen zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop   Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.01.2019 - L 6 AS 238/18 B ER Empty PC/Laptop in Höhe von 600 EUR verurteilt Jobcenter muss zahlen zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.01.2019 - L 6 AS 238/18 B ER

Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Mai 2019 - 9:09

Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop in Höhe von 600 EUR verurteilt (vgl. SG Gotha, Urteil vom 17. August 2018 - S 26 AS 3971/17 ).

Geld vom Jobcenter für die Anschaffung eines Computers, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt

Schüler im Leistungsbezug nach dem SGB II haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch gegenüber ihrem Jobcenter auf Gewährung eines einmaligen Mehrbedarfes für die Anschaffung eines Computers aus § 21 Abs. 6 SGB II. Nach dieser Vorschrift wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit ein im Einzelfall unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht.

Weiter: https://sozialberatung-kiel.de/2019/05/05/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers/
Volltext der Entscheidung: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2019/01/sh-lsg-beschluss-vom-11.01.2019-l-6-as-238-18-b-er.pdf
 
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2509/
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