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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rundfunkgebührenbefreiung  Der Leistungsberechtigte wird dazu verpflichtet einen Sozialleistungsantrag zu stellen, wenn er die Rundfunkgebührenbefreiung erhalten möchte. Tut er dies nicht, wird ein Härtefall nicht anerkannt.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Rundfunkgebührenbefreiung Der Leistungsberechtigte wird dazu verpflichtet einen Sozialleistungsantrag zu stellen, wenn er die Rundfunkgebührenbefreiung erhalten möchte. Tut er dies nicht, wird ein Härtefall nicht anerkannt.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Apr 2019 - 6:26

LSG NRW Beschluss v. 08.04.2019 - L 2 AS 1812/18 NZB - rechtskräftig.

Orientierungssatz ( Redakteur )

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206024&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2503/
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