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Angelegenheiten nach dem SGB II RVG - Keine Streitsachengebühren-Festsetzung !!! - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.03.2019 - L 7 AS 25/17 B RVG
1. Eine Untätigkeitsklage und das dahinterstehende materielle Interesse - die Ausgangsangelegenheit - stellen nicht dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG dar.
2. Der rechtliche Rahmen, der die Beauftragung eines Rechtsanwalts bei einer Untätigkeitsklage bestimmt und gleichzeitig begenzt, wird ausschließlich durch die Voraussetzungen des § 88 SGG geprägt, und zwar unabhägnig von der Berechtigung eventueller Sozialleistungsansprüche im Ausgangsverfahren.
3. Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts beschränkt sich bei einer nicht für alle Streitgenossen erfolgten Prozesskostenhilfebewilligung auf den aus dem Gesamtbetrag der anwaltlichen Kosten für die Verretung aller Streitgenossen errechneten kopfteiligen Vergütungsanteil.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=5C9C422FC0ACE66F6473BD8EFBEE02C0.jp16?doc.id=JURE190004063&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2496/
Willi S
2. Der rechtliche Rahmen, der die Beauftragung eines Rechtsanwalts bei einer Untätigkeitsklage bestimmt und gleichzeitig begenzt, wird ausschließlich durch die Voraussetzungen des § 88 SGG geprägt, und zwar unabhägnig von der Berechtigung eventueller Sozialleistungsansprüche im Ausgangsverfahren.
3. Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts beschränkt sich bei einer nicht für alle Streitgenossen erfolgten Prozesskostenhilfebewilligung auf den aus dem Gesamtbetrag der anwaltlichen Kosten für die Verretung aller Streitgenossen errechneten kopfteiligen Vergütungsanteil.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=5C9C422FC0ACE66F6473BD8EFBEE02C0.jp16?doc.id=JURE190004063&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2496/
Willi S
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