Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Apr 2019 - 9:31

Rebecca Schweier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Leipziger Sozialwissenschaftlerin promovierte zur Verständlichkeit von
Hartz-IV-Bescheiden
Am Sozialgericht stapeln sich derzeit knapp 180.000 Widersprüche und fast ebenso viele Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide. Mehr als ein Drittel der Bescheide ist tatsächlich fehlerhaft – die restlichen beruhen auf Missverständnissen.
Weiter: https://idw-online.de/de/news713335?fbclid=IwAR0_4S1_8EUirVuIypatKBhfl44C5GHCismLzRi5U1s3kGmoF2_3ZtCzqm0
 
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2496/
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