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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Handreichung: Diskriminierungsschutz Geflüchtete

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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Feb 2019 - 20:31

wir freuen uns Ihnen und euch die Handreichung: „Diskriminierungsschutz für Geflüchtete. Praxisnahe juristische Interventionen zum menschenrechtlichen Diskriminierungsschutz für Geflüchtete.“ zunächst als pdf-Datei präsentieren zu können.
Verfasst wurde die Arbeit von Prof. Dr. jur. Frings Dorothee Frings, herausgegeben vom Paritätischen Landesverband NRW gemeinsam mit unserer Mitgliedsorganisation ARIC NRW e.V.
Die Handreichung ist mit dem Ziel verfasst worden, Fachkräfte der sozialen Arbeit mit Geflüchteten zu motivieren, ihre Arbeit und Beratung diskriminierungssensibel und rassismuskritisch zu gestalten.
Sie soll allen Beratungsstellen als Expertise dienen, auf bestehende Diskriminierungen von Geflüchteten bzw. Zugewanderten rechtssicher reagieren zu können.
Eingegangen wird im Speziellen auf Diskriminierung am Arbeitsmarkt, am Wohnungsmarkt, in Behördenkontexten und im öffentlichen Raum, bei Waren- und Dienstleistungen, im Bereich Bildung und in der Aufnahme von Geflüchteten.
 
Janine Metelmann
Fachreferentin Migration und Flüchtlingsarbeit
---
Der Paritätische NRW
Quelle: https://www.kompass-f.de/index.php?id=97

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2474/

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