Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 3 Jan 2019 - 5:57

Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spielen. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen.
Wir haben uns daher entschlossen, diese Umfrage durchzuführen, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen.
 Zielgruppen der Umfrage sollen sein: 
• Berater und Beraterinnen, Anwält*innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen, 
• Die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III, ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
• Mitarbeiter*innen eines Jobcenters, eines kommunalen Trägers oder eines anderen Sozialleistungsträgers
Die Ergebnisse der Umfrage wollen wir in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15.1.2019 einbringen.
Die Umfrage ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten.
 Die Umfrage ist ab sofort (31.12.) bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet.
Ich möchte daher alle Newsletterleser und –leserinnen bitten, an der Umfrage rege teilzunehmen, die Umfrage in euren Netzwerken bekannt zu machen und zur Teilnahme aufzufordern.
Auf diese Weise könnt ihr konkret eure Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.
Hier nun der Link zu der Onlineumfrage: https://www.umfrageonline.com/s/Sanktionsumfrage  
Die Ergebnisse der Umfrage können ein kleinwenig die Diskussion um Sanktionen in Karlsruhe und für zukünftige Änderungen beim Gesetzgeber beeinflussen.
Die Diskussion über die Reform der Hartz IV-Gesetze kommt in Fahrt, Hubertus Heil kündigt für 2019
„Hartz-IV-Reformen an  – „Überzogene Sanktionen müssen weg“, Welt 31.12.19: https://www.welt.de/politik/deutschland/article186338426/Hubertus-Heil-Hartz-IV-Reform-soll-2019-kommen.html
Mit der Bitte um rege Verbreitung und Beteiligung
und herzlichen Neujahrsgrüßen!
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2455/
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