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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ ruft auf zu einer landesweiten Demonstration am 8.12.2018 in Düsseldorf

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Beitrag von Willi Schartema Mo 26 Nov 2018 - 11:50

Den Angriff auf unsere Grundrechte und Freiheit abwehren!
Die NRW-Landesregierung will noch in diesem Jahr eine umfassende Verschärfung des Polizeigesetzes durchsetzen. Damit plant sie einen massiven Angriff auf unser aller Grundrechte und Freiheiten: Die Überwachung von Handys und Laptops mit Staatstrojanern, Schleierfahndung und permanente Überwachung im öffentlichen Raum, Taser-Einsatz, Kontaktverbote, Hausarrest bis hin zu wochenlangem Einsperren ohne Rechtsbeistand – das alles soll die Polizei allein aufgrund von Vermutungen tun können. Es kann uns alle treffen, es reicht bereits aus, sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufzuhalten. Diese tiefgreifende Erweiterung der polizeilichen Befugnisse hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, die Gewaltenteilung und das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten aus. Der bisherige breite Protest hat die Landesregierung unter Druck gesetzt und den Prozess verzögert. Doch die vorgelegten Änderungen sind nichts weiter als bloße Augenwischerei.
Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ – zu dem auch Tacheles e.V. gehört,  fordert vollständige Verhinderung statt kosmetischer Veränderung des geplanten Polizeigesetzes in NRW.

Weitere Informationen:

• https://Polizeigesetz-NRW-stoppen.de/ (link is external)
• Übersicht über die Polizeigesetzverschärfungen der Bundesländer und Protestbündnisse:https://digitalcourage.de/blog/2018/uebersicht-polizeigesetze
 Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2438/
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