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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sanktionen bei Arbeitslosen sinnlos

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Sanktionen Verfassungswidrig - Sanktionen bei Arbeitslosen sinnlos  Empty Sanktionen bei Arbeitslosen sinnlos

Beitrag von Willi Schartema Fr 21 Sep 2012 - 9:30

Das berichtet FAZ-Online in einer Meldung vom 20.09. d.J. über die
Ergebnisse eines Forschungsprojektes der Universität Lausanne.

Weiteres Forschungsergebnis: Eine Gewöhnung an den Zustand
Arbeitslosigkeit findet nicht statt. Auch nach jahrelanger
Arbeitslosigkeit sinkt die Zufriedenheit der Arbeitslosen weiter. In
Deutschland wurden der Seelenzustand der Arbeitslosen

vor und nach der Hartz Reform untersucht. Positiver Effekt? Fehlanzeige.

Einzig Weiterbildung und Arbeit bringt die Arbeitslosen aus ihrem
Zustand. Von der Möglichkeit Arbeitsplätze zu subventionieren, z.B. nach
§ 16e SGB II wird mangels angeblich leerer Kassen kaum Gebraucht
gemacht. Hier zu investieren lohnt sich.

Zum FAZ Online Artikel

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/sanktionen-bei-arbeitslosen-sinnlos.html

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