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Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht / Klarstellung
In meinem letzten Newsletter hatte ich darüber berichtet, dass das BVerfG am 15. ggf. 16. Januar 2019 über das Sanktionsverfahren entscheiden will. Das ist nicht ganz richtig, konkret will das BVerfG an dem Termin eine mündliche Verhandlung durchführen. Das bedeutet, hier werden nochmal alle Beteiligten angehört, das BVerfG stellt dann an die Beteiligten konkrete Fragen und entscheidet später über den Vorlagebeschluss. Wann diese spätere Entscheidung ist, vermag ich nicht zu ermessen. Es ist aber zu erwarten, dass sie dann im nächsten Jahr erfolgt.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2433/
Willi S
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