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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Frage der Erforderlichkeit von Fahrtkosten als Maßnahmen der Eingliederungshilfe - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Zur Frage der Erforderlichkeit von Fahrtkosten als Maßnahmen der Eingliederungshilfe - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Zur Frage der Erforderlichkeit von Fahrtkosten als Maßnahmen der Eingliederungshilfe - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Zur Frage der Erforderlichkeit von Fahrtkosten als Maßnahmen der Eingliederungshilfe - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Zur Frage der Erforderlichkeit von Fahrtkosten als Maßnahmen der Eingliederungshilfe - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14. Empty Zur Frage der Erforderlichkeit von Fahrtkosten als Maßnahmen der Eingliederungshilfe - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14.

Beitrag von Willi Schartema Mi 14 Nov 2018 - 8:33

Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 12.07.2018 - L 18 SO 29/18 

Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz ( Juris )

Als Eingliederungshilfemaßnahme in Betracht kommen grundsätzlich alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer geeigneten Schulbildung erforderlich sind, um die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mindern und so das im Gesetz formulierte Ziel der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen.Die Übernahme von Fahrtkosten als Eingliederungshilfemaßnahme zur Vorbereitung der angemessenen Schulbildung setzt aber eine Prüfung der Erforderlichkeit im konkreten Fall voraus. Der Fahrtkostenaufwand kann z.B. dann nicht erforderlich sein, wenn es andere wohnsitznähere geeignete Kindertageseinrichtungen gibt, in denen die Vorbereitung einer angemessenen Schulbildung möglich ist, woran auch das Wahlrecht nach § 9 Abs. 2 SGB XII nichts ändert, und wenn der Fahrtkostenaufwand nicht behinderungsbedingt ist. Bei Fehlen der konkreten Erforderlichkeit ist eine Übernahme der Fahrtkosten auch nicht als "Annexleistung" zu sonstigen Eingliederungshilfemaßnahmen geboten.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203184&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2434/
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