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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Tacheles startet Schulbedarfskampagne: Jobcenter/Sozialamt muss Kosten für Schul-PC übernehmen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Okt 2018 - 9:08

Wegen der deutlichen Unterdeckung bei den Bildungsbedarfen in den Hartz-IV-Regelsätzen haben erste Sozialgerichte Jobcenter zur Übernahme der Kosten für einen PC/Laptop/Tablet-Computer oder auch für Schulbücher verurteilt. Der Erwerbslosenverein Tacheles ruft dazu auf, solche Schulbedarfe nun massenhaft zu beantragen.

In den Regelleistungen für Kinder und Jugendliche sind für 0-6-Jährige 72 Cent, für 6-14-Jährige noch 53 Cent und für 14-18-Jährige „stolze“ 23 Cent für den Bereich Bildung enthalten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Bundesregierung bereits mit Beschluss vom Juli 2014 aufgefordert, die Bildungskosten in den Regelleistungen aufzustocken. Passiert ist in den zurückliegen vier Jahren allerdings nichts. Das BVerfG hat gleichzeitig die Gerichte aufgefordert, das Recht bis zu einer gesetzlichen Änderung weit auszulegen. Dieser weiten Auslegung in Form der Bewilligung der Schulbedarfe auf Zuschussbasis sind nun eine Reihe von Sozialgerichten bei Bildungs- und Schulbedarfen gefolgt. 

Tacheles hat daher nun die “Schulbedarfskampagne“ gestartet, mit der im Bedarfsfall  PC/Laptop/Tablet-Computer oder auch für Schulbücher beantragt und durchgestritten werden sollen, aber auch um durch diese Kampagne, dauerhaft entsprechende Rechtsänderungen einzuleiten.   

Die Übernahme der Kosten für einmalige Bildungs- und Schulbedarfe ist ein notwendiger und überfälliger Schritt, um der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensbenachteiligten Familien entgegenzusteuern.

Einrichtungen, Beratungsstellen, Interessensverbünde sollten die Betroffenen über die Möglichkeit der Beantragung von Schulbedarfen offensiv informieren. Allen muss aber klar sein, die Schulbedarfe müssen erstmal gegenüber dem Jobcenter/Sozialamt erstritten  werden, dass heißt, in den meisten Fällen vor Gericht. Wobei ich von ein paar wenigen Fällen gehört habe, dass solche Schulbedarfe ohne Eilantrags- oder Klageverfahren auf Zuschussbasis bewilligt wurden.

Musterscheiben für die Anträge und eine umfassende „Bedienungsanleitung“ gibt es hier zum Download: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/ 

Wir fordern zudem alle Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften, Vereinigungen zu bestimmten Themen, Betroffenenorganisationen, aber auch Partei auf diese Kampagne öffentlich zu unterstützen. Die Unterstützerliste erscheint dann tagesaktuell unter dem Artikel. Unterstützungserklärungen bitte an info@tacheles-sozialhilfe.de 

Ferner wenn ihr positive Gerichtsentscheidungen habt, schickt die bitte an mich/oder Tacheles weiter, so das diese bekannt werden.
Quelle:    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2429/
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