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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
wegen - Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen  LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER - rechtskräftig EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
wegen - Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen  LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
wegen - Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen  LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
wegen - Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen  LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
wegen - Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen  LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
wegen - Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen  LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
wegen - Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen  LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
wegen - Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen  LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
wegen - Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen  LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
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Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER - rechtskräftig

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Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Okt 2018 - 7:39

Eine Versagung existenzsichernder Leistungen (hier Arbeitslosengeld II) nach § 66 SGB I ist grundsätzlich möglich.

Orientierungssatz ( Redakteur )


1.In Fällen, in denen wegen fehlender Mitwirkung bei der Klärung möglicher Erwerbsunfähigkeit infolge einer vermuteten psychischen Erkrankung eine vollständige Leistungsversagung erfolgen soll, müssen die Ermessenserwägungen darauf eingehen, warum in diesem Fall eine vollständige Versagung des Existenzminimums angemessen und verhältnismäßig ist (so auch schon: BayLSG, Beschluss vom 31.08.2012 - L 7 AS 601/12 B ER), hier nicht geschehen.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202465&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2419/
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