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Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für Höhe des Arbeitslosengeldes relevant - BSG, Urt. v. 30.08.2018 - B 11 AL 15/17 R
Das BSG hat entschieden, dass die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen ist.
Maßgebend für die Arbeitslosengeld-Bemessung i.S.d. § 150 Abs. 1 Satz 1 SGB III sei der Begriff der Beschäftigung im versicherungsrechtlichen Sinn. Soweit Entscheidungen des Senats ein anderes Begriffsverständnis entnommen werden könne, halte der Senat hieran nicht fest.
Quelle: Pressemitteilung des BSG v. 30.08.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/2py/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180802611&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2403/
Willi S
Maßgebend für die Arbeitslosengeld-Bemessung i.S.d. § 150 Abs. 1 Satz 1 SGB III sei der Begriff der Beschäftigung im versicherungsrechtlichen Sinn. Soweit Entscheidungen des Senats ein anderes Begriffsverständnis entnommen werden könne, halte der Senat hieran nicht fest.
Quelle: Pressemitteilung des BSG v. 30.08.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/2py/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180802611&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
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