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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sanktionen im SGB II und wie das BVerfG weiterhin untätig ist

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Sanktionen im SGB II und wie das BVerfG weiterhin untätig ist Empty Sanktionen im SGB II und wie das BVerfG weiterhin untätig ist

Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Aug 2018 - 6:41

Das zweite Vorlageverfahren zur Prüfung der Verfassungskonformität der Sanktionen ist seit dem 02.August 2016 beim BVerfG anhängig. Eigentlich wollte das BVerfG darüber schon letztes Jahr entscheiden, hat aber dann wegen anderer Verfahren dafür keine Zeit gefunden. Zuletzt mit Datum vom 24.05.2018 teilte das BVerfG mit:
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts strebt an, das vorgenannte Verfahren noch in diesem Jahr zu entscheiden. Ein genauer Entscheidungstermin steht derzeit noch nicht fest“.
Getan hat sich bisher nichts, das Verfahren ist weiterhin an 22. Stelle anhängig: https://tinyurl.com/y9668383
Was aber passiert ist, dass sich bei der Politik etwas bewegt hat. Der deutsche Landkreistag will die Sanktionen “vereinfachen” also die “Angleichung der Regelungen für Ältere und Jüngere”. Das bedeutet, das Sondersanktionsregime gegen U25’er aufzugeben, auch Frau Nahles will nun  Sanktionen für jüngere Hartz-IV-Empfänger abschaffen.
Im Kontext des  BVerfG-Verfahrens läuft in der Politik die Einsicht, dass sich was bewegen muss. Jetzt muss sich nur das BVerfG mal konkret bewegen und sich positionieren.
Vorlagebeschluss SG Gotha: https://tinyurl.com/z8vk5mb
Stellungnahme des Landkreistages: https://tinyurl.com/y7eqsmnj
Zeitartikel zur Nahles Position: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-08/spd-andrea-nahles-hartz-iv
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2399/
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