Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf

Nach unten

  Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf Empty Rücküberweisungserklärung beim SGB XII-Leistungsträger in Düsseldorf

Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Aug 2018 - 11:33

Das Düsseldorfer Sozialamt erlaubt sich bei seinen SGB XII – Leistungsberechtigten "1a-Landrecht". So fordert es bei Erstantragstellern eine Rücküberweisungserklärung, Kontoerklärung genannt ein. Darin wird das Amt ermächtigt, „Guthaben aus der Überweisung des Amtes“ …“auf Anforderung des Amtes“ direkt wieder per Rücklastverfahren rückholen / abziehen zu dürfen.  Ferner heißt es darin: „Diese Erklärung gebe ich für den Fall ab, dass Zahlungen des Amtes für Soziales der Stadt Düsseldorf auf das Konto überwiesen werden, die mir bzw. meinen Erben nicht zustehen“  und weiter “Meine Ermächtigung hat auch Wirkung gegenüber meinen Erben. Diese sind nicht berechtigt, die vorgenannte Ermächtigung zu widerrufen“.

Generell gilt: das Sozialamt „kann“ überzahlte Leistungen bis auf das jeweils unerlässliche aufrechnen (§ 26 Abs. 2 SGB XII). Eine Aufrechnung ist eine behördliche Verfügung gegen die der Widerspruch möglich und zulässig ist und aufschiebende Wirkung entfaltet (§ 86a Abs. 1 SGG). Hier dürfte eine 20 % - 30% Aufrechnung des Regelbedarfes die äußerste Grenze sein (LPK SGB XII, 11. Aufl. § 26 Rz 9). 
Das Düsseldorfer Sozialamt will diese Vorschrift umgehen und im Falle einer Überzahlung möglichst die komplette Leistung fernab von jeder Rechtsvorschrift im Rücklastverfahren einkassieren. Ein solches Vorgehen ist zu 100 % illegal und Landrecht, also Behördenhandeln fernab jeder Rechtsvorschrift.

 Hier die Düsseldorfer Rücküberweisungserklärung: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Amt50_Text-Kontoerklaerung.pdf 

 Der Betroffene hat sich mit einer Beschwerde an das Arbeits- und Sozialministerium gewandt, die Antwort war, das sei ja nur eine freiwillige Erklärung und ein veralteter Vordruck. Für eine Fachaufsichtsbeschwerde ist das eine armselige Antwort und spricht nicht für eine sachgerechte Fachaufsichtsführung durch das MAIS im vorliegenden Fall. Hier die MAIS Antwort: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/MAIS_zu_Rueckueberweisung_31.07.201818082018.pdf Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2396/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Sanktionssystem beim ALG II auf dem Prüfstand In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 04.06.2018 waren die Experten der Ansicht, dass das Sanktionssystem beim Arbeitslosengeld II (ALG II) überarbeitet werden sollte.
» Thomé Newsletter 15/2019 vom 14.04.2019 1. BA gibt indirekt Täuschung der Sanktionsstatistik beim BVerfG und der Öffentlichkeit zu 2. Starke-Familien-Gesetz verabschiedet / Änderungen beim Kinderzuschlag und Bildung und Teilhabeleistungen
» Bewilligt der Leistungsträger ungekürzte Leistungen für das gesamte Jahr, obwohl er im laufenden Bewilligungsabschnitt eine Kürzung der Kosten der Unterkunft oder Heizung beabsichtigt, so richtet sich die Aufhebung - wenn der Leistungsträger die
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kinderwohngeld - Berücksichtigung als Einkommen beim Kind trotz Wohngeldberechtigung des Elternteils - Kindergeldüberhang - Anrechnung beim Einkommen des Kindergeldberechtigten
» Beim Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft der Eltern mit ihrem Kind zu berücksichtigen - beim Kinderzuschlag ist von den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auszugehen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten