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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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DV fordert Schaffung eines Rechtsanspruchs zur Finanzierung von Frauenhäusern

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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Aug 2018 - 11:29

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Niedersächsischen Landtag am 16. August zur Stärkung der Frauenhäuser bzw. der Schaffung eines Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder fordert der Deutsche Verein – wie schon seit etlichen Jahren – ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um den Weg für eine verlässliche Unterstützung und Beratung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu ebnen. So sollen sich Bund, Länder, Kommunen und die freien Träger auf gemeinsame Grundsätze für eine Förderung von Frauenhäusern verständigen. Ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen soll einen wirksamen Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder sicherstellen. Bei der anstehenden Reform des Sozialen Entschädigungsrechts könnte der Bundesgesetzgeber die Belange gewaltbetroffener Frauen und ihre Kinder einbeziehen und berücksichtigen.

Hier die Stellungnahme: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-17-18_frauenhaeuser.pdf 
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2396/
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