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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Solange eine nach § 15 Abs. 1 / Abs. 2 SGB II erlassene, wirksame Eingliederungsvereinbarung (EGV) besteht, ist der SGB II-Träger bis zur konsensualen Anpassung oder wirksamen Kündigung oder Aufhebung an die Inhalte dieses öffentlich-rechtlichen Vertrags  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Jul 2018 - 23:42

gebunden und darf keine neue EGV per Verwaltungsakt gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassen.
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 4. Juli 2018 (Az.: S 190 AS 5918/18.ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Auch in einem Eingliederungsverwaltungsakt haben die konkreten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§§ 14 ff. SGB II) im Sinne der angestrebten maßgeschneiderten Ausrichtung der einzelnen Eingliederungsleistungen jeweils konkret bezeichnet zu werden. Die Verwendung allgemeiner Textbausteine durch das Jobcenter reicht hier nicht aus.

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2390/
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