Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kirchenasyl soll zum 01.08.2018 drastisch verschärft werden
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Kirchenasyl soll zum 01.08.2018 drastisch verschärft werden
Die Süddeutsche Zeitung hat am 22.07.2018, mit dem Artikel "Neue Regeln, neuer Streit"
(https://www.sueddeutsche.de/politik/kirchenasyl-neue-regeln-neuer-streit-1.4064937)
auf die aktuellen Verschärfungen des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) gegenüber dem Kirchenasyl hingewiesen. Diese sollen
ab dem 01.08.2018 gelten.
Die Verschärfung sieht vor, dass künftig nahezu alle Kirchenasyle in
sogenannten Dublin-Fällen nicht mehr sechs, sondern 18 Monate dauern
werden. Dies führt bei den Menschen, denen das Kirchenasyl ein letzter
Schutzraum ist, zu einer massiven Verschlechterung ihrer persönlichen
Situation und stellt eine zusätzliche Hürde für Engagierte in den
Kirchenasyl gewährenden Kirchengemeinden dar.
Aus diesem Grund haben bundesweit zahlreiche Aktive aus der
Kirchenasylbewegung, sowie auch prominente VertreterInnen aus der Kultur
wie Konstantin Wecker, BAP-Sänger Wolfgang Niedecken, Autor Frank
Schätzing und Publizistin und Schriftstellerin Tanja Dückers die
Erklärung "Kirchenasyl bleibt notwendige Solidaritätspraxis" veröffentlicht.
In der Erklärung heißt es u.a. „ Die Kirchen und alle, die Solidarität
mit den Geflüchteten praktizieren und sich für die Menschenrechte stark
machen, müssen nun in der Öffentlichkeit ihre Stimme für das Kirchenasyl
erheben!"
Die PM gibt es hier: https://tinyurl.com/y8fd2q5e
Eine Zusammenfassung der Verschärfungen gibt es hier, der Erlass des BMI liegt noch nicht vor:
https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/07/180717_Formale_Anforderungen_Kirchenasyl_BAMF_endg.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2388/
Willi S
(https://www.sueddeutsche.de/politik/kirchenasyl-neue-regeln-neuer-streit-1.4064937)
auf die aktuellen Verschärfungen des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) gegenüber dem Kirchenasyl hingewiesen. Diese sollen
ab dem 01.08.2018 gelten.
Die Verschärfung sieht vor, dass künftig nahezu alle Kirchenasyle in
sogenannten Dublin-Fällen nicht mehr sechs, sondern 18 Monate dauern
werden. Dies führt bei den Menschen, denen das Kirchenasyl ein letzter
Schutzraum ist, zu einer massiven Verschlechterung ihrer persönlichen
Situation und stellt eine zusätzliche Hürde für Engagierte in den
Kirchenasyl gewährenden Kirchengemeinden dar.
Aus diesem Grund haben bundesweit zahlreiche Aktive aus der
Kirchenasylbewegung, sowie auch prominente VertreterInnen aus der Kultur
wie Konstantin Wecker, BAP-Sänger Wolfgang Niedecken, Autor Frank
Schätzing und Publizistin und Schriftstellerin Tanja Dückers die
Erklärung "Kirchenasyl bleibt notwendige Solidaritätspraxis" veröffentlicht.
In der Erklärung heißt es u.a. „ Die Kirchen und alle, die Solidarität
mit den Geflüchteten praktizieren und sich für die Menschenrechte stark
machen, müssen nun in der Öffentlichkeit ihre Stimme für das Kirchenasyl
erheben!"
Die PM gibt es hier: https://tinyurl.com/y8fd2q5e
Eine Zusammenfassung der Verschärfungen gibt es hier, der Erlass des BMI liegt noch nicht vor:
https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/07/180717_Formale_Anforderungen_Kirchenasyl_BAMF_endg.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2388/
Willi S
Ähnliche Themen
» Abschiebung zweier Sudanesen im "Hunsrück-Kirchenasyl" vorerst untersagt VG Trier vom 16.10.2018 - Az. 7 L 5184/18.TR
» Normen: § 3 AsylbLG, § 2 AsylbLG - Schlagworte: Einstweilige Anordnung, Analogleistungen, Kirchenasyl, Kein Rechtsmißbrauch durch Kirchenasyl
» Das Rechtsvereinfachungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden
» Regelbedarfsstufe 3 soll nun aufgehoben werden SGB XII
» Inge Hannemann 'Aktivistin gegen Hartz-IV soll für geisteskrank erklärt werden
» Normen: § 3 AsylbLG, § 2 AsylbLG - Schlagworte: Einstweilige Anordnung, Analogleistungen, Kirchenasyl, Kein Rechtsmißbrauch durch Kirchenasyl
» Das Rechtsvereinfachungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden
» Regelbedarfsstufe 3 soll nun aufgehoben werden SGB XII
» Inge Hannemann 'Aktivistin gegen Hartz-IV soll für geisteskrank erklärt werden
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema