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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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umzug - Der Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten (§ 22 Abs 6 Satz 1 SGB II) beschränkt sich auf die notwendigen und angemessenen Kosten. Dem Hilfebedürftigen obliegt es grundsätzlich, den Umzug in eigener Regie durchzuführen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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umzug - Der Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten (§ 22 Abs 6 Satz 1 SGB II) beschränkt sich auf die notwendigen und angemessenen Kosten. Dem Hilfebedürftigen obliegt es grundsätzlich, den Umzug in eigener Regie durchzuführen. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Der Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten (§ 22 Abs 6 Satz 1 SGB II) beschränkt sich auf die notwendigen und angemessenen Kosten. Dem Hilfebedürftigen obliegt es grundsätzlich, den Umzug in eigener Regie durchzuführen.

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umzug - Der Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten (§ 22 Abs 6 Satz 1 SGB II) beschränkt sich auf die notwendigen und angemessenen Kosten. Dem Hilfebedürftigen obliegt es grundsätzlich, den Umzug in eigener Regie durchzuführen. Empty Der Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten (§ 22 Abs 6 Satz 1 SGB II) beschränkt sich auf die notwendigen und angemessenen Kosten. Dem Hilfebedürftigen obliegt es grundsätzlich, den Umzug in eigener Regie durchzuführen.

Beitrag von Willi Schartema Di 24 Jul 2018 - 5:08

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.07.2018 - L 14 AS 614/16
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=B9E05AB69C609AC6D80C229C03C7A4A7.jp13?showdoccase=1&doc.id=JURE180010584&st=ent 

 Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2387/
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