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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen. LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH

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Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen.  LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH Empty Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen. LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH

Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Jul 2018 - 7:43

Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/2o3/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=6725&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE180009921&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
 Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2382/
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» Auch im Rahmen von einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann die (vorläufige) Erteilung einer Zusicherung zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten im Sinne des § 22 Abs 6 SGB II erstrebt werden.
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