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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Werden in einem Leistungsbescheid zwei Absetzbeträge für Fahrtkosten ausgewiesen und konnte der Leistungsempfänger nicht erkennen, welcher der beiden ausgewiesenen Absetzbeträge der Zutreffende ist, besitzt dieser bezüglich der Zuerkennung des höheren
Absetzbetrages Vertrauensschutz gem. § 45 Abs. 2 S. 1 SGB X.
Sozialgericht Braunschweig vom 05.06.2018 – S 57 AS 381/17
Leitsatz RA Michael Loewy
Eine Aufhebung des Leistungsbescheides nach § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X kann insoweit nur bezüglich des geringeren Absetzbetrages erfolgen.
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/grundsicherung-f%C3%BCr-arbeitssuchende-sgb-ii/?logout=1
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2380/
Willi S
Sozialgericht Braunschweig vom 05.06.2018 – S 57 AS 381/17
Leitsatz RA Michael Loewy
Eine Aufhebung des Leistungsbescheides nach § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X kann insoweit nur bezüglich des geringeren Absetzbetrages erfolgen.
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Willi S
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