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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 4 Jul 2018 - 7:35

 Absetzbetrages Vertrauensschutz gem. § 45 Abs. 2 S. 1 SGB X.
Sozialgericht Braunschweig vom 05.06.2018 – S 57 AS 381/17
Leitsatz RA Michael Loewy
Eine Aufhebung des Leistungsbescheides nach § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X kann insoweit nur bezüglich des geringeren Absetzbetrages erfolgen.
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/grundsicherung-f%C3%BCr-arbeitssuchende-sgb-ii/?logout=1
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2380/
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