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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung in Form einer Unterstützungskassenversorgung oder Firmenrückdeckungsversicherung sind vor dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kein zu

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Beitrag von Willi Schartema Di 19 Jun 2018 - 9:30

verwertendes Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil v. 18.01.2018- S 15 AS 1809/16

Quelle: http://sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/5113244/?LISTPAGE=4880401

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2376/
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