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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X lässt sich nicht vertreten, wenn ein Alg II-Empfänger das Jobcenter telefonisch eingehend über die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und die
Erzielung eines Verdienstes, der einem weiteren Leistungsbezug entgegen steht, informierte
Sozialgericht Lüneburg, Gerichtsbescheid vom 22. Mai 2018 (Az.: S 37 AS 990/15):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Auf die Übersendung des Arbeitsvertrags und einer Mitteilung der konkreten Höhe des Arbeitseinkommens hat nicht abgestellt zu werden, wenn sämtliche für eine Einstellungsentscheidung maßgebenden Daten und Fakten dem SGB II-Träger bekannt sind.
2. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X gelangt nur zur Anwendung, wenn antragstellerseitig die Kenntnis bzw. die grob fahrlässige Unkenntnis vom Wegfall des Sozialleistungsanspruchs bereits bestand, als der Empfänger Kenntnis von der Auszahlung der Fürsorgeleistung erhalten hat. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Antragsteller erst am 13. eines Monats eine Beschäftigung aufnimmt und eine Entlohnung arbeitgeberseitig erst für den Beginn des Folgemonats in Aussicht gestellt wird.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2376/
Willi S
Sozialgericht Lüneburg, Gerichtsbescheid vom 22. Mai 2018 (Az.: S 37 AS 990/15):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Auf die Übersendung des Arbeitsvertrags und einer Mitteilung der konkreten Höhe des Arbeitseinkommens hat nicht abgestellt zu werden, wenn sämtliche für eine Einstellungsentscheidung maßgebenden Daten und Fakten dem SGB II-Träger bekannt sind.
2. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X gelangt nur zur Anwendung, wenn antragstellerseitig die Kenntnis bzw. die grob fahrlässige Unkenntnis vom Wegfall des Sozialleistungsanspruchs bereits bestand, als der Empfänger Kenntnis von der Auszahlung der Fürsorgeleistung erhalten hat. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Antragsteller erst am 13. eines Monats eine Beschäftigung aufnimmt und eine Entlohnung arbeitgeberseitig erst für den Beginn des Folgemonats in Aussicht gestellt wird.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2376/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 7505
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Alter : 64
Ort : Bochum

» Arbeitslose können die Übernahme der Kosten für die Reparatur ihres Pkw s zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der Begriff der Anbahnung, der sich auch in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
» Keine Kostenübernahme für Sonderanfertigung einer Gleitsichtbrille mit zwei Prismengläsern für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. schulischen Ausbildung aus dem Vermittlungsbudget durch das Jobcenter, wenn die die begehrte
» § 28 Abs. 4 SGB II in der vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 geltenden Fassung - nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II - Wahl des Praktikumsbetriebs kann nicht auf den Landkreis beschränkt werden - Kosten der
» Überbrückungsgeld - (Gründungszuschuss seit 2006 ) für Arbeitslose auch bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland Mit heutigem Tage hat das Landessozialgericht Hessen (Urteil vom 23.09.2011, - L 7 AL 104/09 - ) bekannt gegeben,
» In § 10 Abs. 1, 1. Halbsatz SGB II bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten prinzipiell die Ausübung fast jeder Arbeit und Beschäftigung ohne Rücksicht auf vorherige Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ein etwaiges
» Keine Kostenübernahme für Sonderanfertigung einer Gleitsichtbrille mit zwei Prismengläsern für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. schulischen Ausbildung aus dem Vermittlungsbudget durch das Jobcenter, wenn die die begehrte
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» Überbrückungsgeld - (Gründungszuschuss seit 2006 ) für Arbeitslose auch bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland Mit heutigem Tage hat das Landessozialgericht Hessen (Urteil vom 23.09.2011, - L 7 AL 104/09 - ) bekannt gegeben,
» In § 10 Abs. 1, 1. Halbsatz SGB II bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten prinzipiell die Ausübung fast jeder Arbeit und Beschäftigung ohne Rücksicht auf vorherige Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ein etwaiges
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