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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Mai 2018 - 6:49

, Urt. v. 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
Zur Frage, ob die Nachfragergruppen nach günstigem Wohnraum im örtlichen Vergleichsraum ermittelt werden müssen oder ob sie auf der Grundlage einer bundesweiten Erhebung geschätzt werden können.

Orientierungssatz ( Redakteur )


Landkreis Minden-Lübbecke hat kein schlüssiges Konzept i. S. d. Rechtsprechung des BSG ( entgegen LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14 ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199950&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2363/
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