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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 10 Mai 2018 - 17:46

DIE BAG Straffälligenhilfe hat einen Wegweiser in einer Sprache herausgegeben, der darüber informiert  welche Hilfen es beispielsweise für den Inhaftierten und die Angehörigen gibt, die Wohnung zu erhalten, die materielle Existenz zu sichern und wie es nach der  Entlassung weiter geht, Arbeit gefunden werden kann. Als Broschüre ist der bei der BAG S zu bestellen oder hier zum Download: http://bag-s.de/fileadmin/user_upload/Wegweiser_Inhalt_fuer_Druckhaus.pdf
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2352/
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