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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Bejahung eines geltend gemachten Anspruchs auf die Gewährung von Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG im Fall einer venezolanischen Staatsangehörigen mit einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG.
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2018 (Az.: S 70 AY 232/17 ER):
1. Das Einkommen und etwaige Vermögen von im Bundesgebiet lebenden, volljährigen Kindern einer entsprechend § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person stellt kein gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG einzusetzendes Einkommen oder Vermögen dar. Bei volljährigen Kindern handelt es sich um keine Familienangehörigen im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG. In entsprechender Anwendung der §§ 19 Abs. 1, 20 und 27 ff. SGB XII darf auch im Bereich des AsylbLG amtlicherseits ausschließlich das eigene Einkommen und Vermögen der anspruchsberechtigten Person (und ggf. des in ehelicher oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners) bedarfsmindernd berücksichtigt werden.
2. Von einer anderweitigen Bedarfsdeckung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG in Verbindung mit den §§ 1601 ff. BGB kann behördlicherseits nur bei einer vollkommen unstreitigen Unterhaltsfähigkeit von Kindern ausgegangen werden.
Quelle: http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/25942.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2350/
Willi S
1. Das Einkommen und etwaige Vermögen von im Bundesgebiet lebenden, volljährigen Kindern einer entsprechend § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person stellt kein gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG einzusetzendes Einkommen oder Vermögen dar. Bei volljährigen Kindern handelt es sich um keine Familienangehörigen im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG. In entsprechender Anwendung der §§ 19 Abs. 1, 20 und 27 ff. SGB XII darf auch im Bereich des AsylbLG amtlicherseits ausschließlich das eigene Einkommen und Vermögen der anspruchsberechtigten Person (und ggf. des in ehelicher oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners) bedarfsmindernd berücksichtigt werden.
2. Von einer anderweitigen Bedarfsdeckung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG in Verbindung mit den §§ 1601 ff. BGB kann behördlicherseits nur bei einer vollkommen unstreitigen Unterhaltsfähigkeit von Kindern ausgegangen werden.
Quelle: http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/25942.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2350/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 7505
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 64
Ort : Bochum

» Eine für die rückwirkende Gewährung höherer Leistungen nach § 2 AsylbLG erforderliche durchgehende Bedürftigkeit liegt nicht vor, wenn zumindest in einem Monat der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bzw. Wohngeld bezogen worden ist.
» Zum Anspruch des Klägers auf Gewährung eines Gründungszuschusses - § 93 Abs. 1 SGB III - Ermessensfehlerhaft- Eingliederungsvereinbarung - negative Vermittlungsprognose - Einzelfallbetrachtung - SGB III
» Fließt infolge eines Anspruchsübergangs dem Leistungsberechtigten zu berücksichtigendes Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB II nicht zu, kommt bei der Berechnung des Alg II-Anspruchs auch die (fiktive) Absetzung von Beträgen nach § 11 Abs 2 SGB II iVm mit der
» Ist der Leistungsträger nach einer (bestandskräftigen) Begrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe zur Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten verpflichtet , wenn die Prüfung der Unzumutbarkeit eines Umzuges zugesagt worden ist?
» Wiederholte Verletzung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - fehlender Zugang des Sanktionsbescheides aufgrund der ersten Pflichtverletzung zum Zeitpunkt der Sanktionierung der wiederholten Pflichtverletzung - Rechtmäßigkeit der Sanktion wege
» Zum Anspruch des Klägers auf Gewährung eines Gründungszuschusses - § 93 Abs. 1 SGB III - Ermessensfehlerhaft- Eingliederungsvereinbarung - negative Vermittlungsprognose - Einzelfallbetrachtung - SGB III
» Fließt infolge eines Anspruchsübergangs dem Leistungsberechtigten zu berücksichtigendes Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB II nicht zu, kommt bei der Berechnung des Alg II-Anspruchs auch die (fiktive) Absetzung von Beträgen nach § 11 Abs 2 SGB II iVm mit der
» Ist der Leistungsträger nach einer (bestandskräftigen) Begrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe zur Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten verpflichtet , wenn die Prüfung der Unzumutbarkeit eines Umzuges zugesagt worden ist?
» Wiederholte Verletzung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - fehlender Zugang des Sanktionsbescheides aufgrund der ersten Pflichtverletzung zum Zeitpunkt der Sanktionierung der wiederholten Pflichtverletzung - Rechtmäßigkeit der Sanktion wege
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» Tacheles Rechtsprechungsticker KW 07/2019 SG Urteile
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» Tacheles Rechtsprechungsticker KW 07/2019 BSG Urteile Zur Berücksichtigung von Vermögen bei der Eingliederungshilfe Urteil § 14 SGB IX („Zuständigkeitsklärung“) findet auch dann Anwendung, wenn der Leistungsfall des „betreuten Wohnens“ gemäß § 19 Abs
» Kein Rechtsfriede mit Sanktionen!
» Thomé Newsletter 06/2019 vom 10.02.2019
» Thomé Newsletter 05/2019 vom 03.02.2019