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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Apr 2018 - 8:16

Der Reichtum in Deutschland steigt. Die Armut ebenfalls. Besonders stark wächst sie im Alter. 2016 betrug die durchschnittliche Altersrente für Neuzugänge in Deutschland 837 Euro. Für Frauen betrug sie gerade mal 681 Euro. Das bedeutet: Viele Millionen Rentnerinnen und Rentner beziehen bereits heute Armutsrenten.
Dazu gibt es verschiedene Infos:
1. Flugblatt: Mindestrente jetzt: https://tinyurl.com/y76nwz49
2. Broschüre:  Mindestrente – Jetzt! https://tinyurl.com/y9c8p8v6
3. Info Rundbrief 19.04.18 des Bündnisses: https://tinyurl.com/yavm7plf
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2349/
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