Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos

Nach unten

Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  Empty Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos

Beitrag von Willi Schartema Mi 29 Aug 2012 - 0:08

Von Georg Classen, Stand: 22. August 2012

Es kursieren Hinweise
auf den deutschen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen EFA
vom Dezember 2011. Manche Jobcenter stellen das ALG II für bisher nicht
erwerbstätige nur arbeitsuchende Unionsbürger der überwiegend
westeuropäischen Staaten, die das EFA unterzeichnet haben, ein. Das EFA
haben sämtliche "alten" EU-Staaten außer Finnland und Österreich sowie
Estland, Malta, Norwegen, Island und die Türkei anerkannt.


Dazu folgende Hinweise: Weiterlesen hier: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/EFA_Vorbehalt_Kommentar.pdf


Zitat:"EFA-Vorbehalt ist völkerrechtswidrig und daher nichtig.

LSG Bayern, Beschluss vom 14.08.2012,- L 16 AS 568/12 B ER -

EFA Vorbehalt dürfte
unwirksam sein, da das SGB II wohl kein neue Rechtsvorschrift im Sinne
von Art. 16 Buchst.b EFA ist, und weil der Bundestag gemäß Art. 59 Abs. 2
S. 1 GG damit hätte befasst werden müssen.


http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2481.pdf

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/rechtsmittel-gegen-ablehnung-von-alg-ii.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten