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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Gewährung von vorläufig weiterhin Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ohne Anspruchseinschränkung.
Sozialgericht Landshut, Beschluss v. 28.02.2018 - S 11 AY 66/18 ER
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz (Juris )
1. Sogenannte Analog-Leistungsberechtigte nach § 2 Abs. 1 AsylbLG sind bereits vom persönlichen Anwendungsbereich des § 1a Abs. 1 AsylbLG ausgenommen. (Rn. 47)
2. Vom Anwendungsbereich des § 1a Abs. 1 AsylbLG grundsätzlich ausgeschlossen sind Menschen, die im Jahre 2015 ihr Heimatland verlassen haben, nach Deutschland eingereist sind, um erstmals einen Asylantrag zu stellen und aus einem Land stammen, in dem existentielle Sicherheiten nicht gewährleistet werden können. (Rn. 48)
3. Zu diesen Ländern gehören Syrien, Afghanistan und der Irak. (Rn. 48)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198682&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2330/
Willi S
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz (Juris )
1. Sogenannte Analog-Leistungsberechtigte nach § 2 Abs. 1 AsylbLG sind bereits vom persönlichen Anwendungsbereich des § 1a Abs. 1 AsylbLG ausgenommen. (Rn. 47)
2. Vom Anwendungsbereich des § 1a Abs. 1 AsylbLG grundsätzlich ausgeschlossen sind Menschen, die im Jahre 2015 ihr Heimatland verlassen haben, nach Deutschland eingereist sind, um erstmals einen Asylantrag zu stellen und aus einem Land stammen, in dem existentielle Sicherheiten nicht gewährleistet werden können. (Rn. 48)
3. Zu diesen Ländern gehören Syrien, Afghanistan und der Irak. (Rn. 48)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198682&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2330/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 7515
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Alter : 64
Ort : Bochum

» Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Gewährung vorläufiger Leistungen nach dem SGB II - Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes
» Eine für die rückwirkende Gewährung höherer Leistungen nach § 2 AsylbLG erforderliche durchgehende Bedürftigkeit liegt nicht vor, wenn zumindest in einem Monat der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bzw. Wohngeld bezogen worden ist.
» Bulgarischen Staatsangehörigen stehen die beantragten vorläufigen Leistungen nach § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III zu (im Ergebnis ebenso LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 27.05. 2014 - L 34 AS 1150/14 B ER ) - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft -
» Bafög-Loch: Gewährung von Darlehen nach § 27 Abs. 4 SGB II an Inhaber humanitärer Aufenthaltstitel.
» Zum Anspruch des Klägers auf Gewährung eines Gründungszuschusses - § 93 Abs. 1 SGB III - Ermessensfehlerhaft- Eingliederungsvereinbarung - negative Vermittlungsprognose - Einzelfallbetrachtung - SGB III
» Eine für die rückwirkende Gewährung höherer Leistungen nach § 2 AsylbLG erforderliche durchgehende Bedürftigkeit liegt nicht vor, wenn zumindest in einem Monat der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bzw. Wohngeld bezogen worden ist.
» Bulgarischen Staatsangehörigen stehen die beantragten vorläufigen Leistungen nach § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III zu (im Ergebnis ebenso LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 27.05. 2014 - L 34 AS 1150/14 B ER ) - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft -
» Bafög-Loch: Gewährung von Darlehen nach § 27 Abs. 4 SGB II an Inhaber humanitärer Aufenthaltstitel.
» Zum Anspruch des Klägers auf Gewährung eines Gründungszuschusses - § 93 Abs. 1 SGB III - Ermessensfehlerhaft- Eingliederungsvereinbarung - negative Vermittlungsprognose - Einzelfallbetrachtung - SGB III
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