Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB

Nach unten

nachzahlung -  Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB Empty Verzinsung einer Nachzahlung nach dem AsylbLG - fehlende Rechtsgrundlage - keine direkte oder analoge Anwendung des § 44 SGB 1 - keine Anwendbarkeit des §291 BGB

Beitrag von Willi Schartema Mo 26 März 2018 - 15:39

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 22.02.2018 - L 15 AY 12/16


Orientierungssatz ( Redakteur )

Für die Verzinsung nachzuzahlender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fehlt es an einer Rechtsgrundlage.

Leitsatz ( Redakteur )

1. Für die Verzinsung von Leistungen nach dem AsylbLG gibt es keine Rechtsgrundlage. Insbesondere ist § 44 SGB I nicht anwendbar, weil das AsylbLG nicht zu den Sozialleistungsbereichen gehört, die vom SGB I erfasst werden.

2. Für eine analoge Anwendung des § 44 SGB I oder der §§ 288, 291 BGB ist kein Raum ( Anlehnung an LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.10.2012, L 7 AY 726/11).

 
 
Rechtstipp: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 23.09.2016 - L 8 AY 24/16 NZB

Normen: § 44 SGB I, 291 BGB - Schlagworte: Verzinsung von Nachzahlungsansprüchen, AsylbLG, Berufungszulassung

Hinweis Gericht


1. Die Rechtsfrage, ob Leistungen nach dem AsylbLG im Falle der Nachzahlung zu verzinsen sind, ist klärungsbedürftig.
2. Allerdings ist § 44 SGB I nicht direkt anwendbar, denn das AsylbLG ist kein Teil des SGB (vgl. § 68 SGB I) und § 44 SGB I gehört nicht zu den Vorschriften, deren entsprechende Anwendung im Rahmen des AsylbLG gesetzlich angeordnet ist (vgl. § 9 Abs. 3 AsylbLG in der seit dem 1. März 2015 geltenden Fassung; § 7 Abs. 4 AsylbLG in der bis zum 28. Februar 2015 geltenden Fassung). Auch eine analoge Anwendung des § 44 SGB I dürfte mangels planwidriger Regelungslücke (vgl. zu den Voraussetzungen einer Analogie: BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R - juris Rn. 16) nicht in Betracht kommen. Es ist aber nicht geklärt, ob sich ein Zinsanspruch aus der analogen Anwendung des § 291 BGB ergeben kann. Das BSG hat die Rechtsfrage, soweit ersichtlich, noch nicht entschieden. Mehrere Revisionsverfahren hierzu endeten, indem sich die Beteiligten im Vergleichswege auf die Zahlung von Prozesszinsen (§ 291 BGB) einigten (BSG, Termin-bericht Nr. 53/13 vom 30. Oktober 2013 zu den Verfahren B 7 AY 8/12 R, B 7 AY 1/13 R, B 7 AY 2/13 R).
3. Im Übrigen geht das BSG davon aus, dass im Anwendungsbereich des AsylbLG allenfalls ein Anspruch auf Prozesszinsen bestehen kann (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 2/12 R - juris Rn. 31), eine Klärung der Rechtslage ist insoweit aber noch nicht eingetreten. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass ein Anspruch auf Prozesszinsen in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile anerkannt ist (einen Zinsanspruch ablehnend: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. November 2014 - L 9 AY 70/12 ).

Quelle: Rechtsanwalt Sven Adam, Lange Geismarstraße 55, 37073 Göttingen
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2330/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Verzinsung von Leistungen nach dem AsylbLG Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 26.04.2018 - L 8 AY 40/16
»  Sozialgerichtliches Verfahren - Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung - Abänderungsklage - Vollstreckungsabwehrklage - keine analoge Anwendung von § 86b Abs 1 S 4 SGG oder § 927 ZPO - Zuständigkeit
» Bei der Bewilligung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bei einem in einer Erstaufnahmeeinrichtung lebenden Asylbewerber ist ein Abzug der Kosten für Nachrichtenübermittlung nicht in Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 6 AsylbLG vorzunehmen.
» Bei einer Leistungsberechtigung im Asylfolgeverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 AsylbLG, d. h. bei Inhabern einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylVfG, kann keine Anspruchseinschränkung entsprechend § 1a AsylbLG erfolgen. Hiergegen spricht der Wortlaut
» Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten