Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV: Prozesse vermeiden durch gute Beratung und rechtssichere Bescheide

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Beitrag von Willi Schartema Di 28 Aug 2012 - 10:53

Die
Anzahl der Gerichtsverfahren in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Hartz-IV) muss verringert werden. Arbeits- und Sozialminister Günter
Baaske:


„Die Bescheide müssen rechtssicher und verständlich
sein – im Interesse der Jobcenter ebenso wie der Bezieher von
Grundsicherung. Wir erwarten uns davon eine Entlastung der
Sozialgerichte. Differenzen sollen möglichst frühzeitig und außerhalb
der Gerichte geklärt werden“


Im Arbeitsministerium wurde
dafür heute eine Arbeitsgruppe gegründet. In ihr sind die
Sozialgerichtsbarkeit, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter sowie kommunale Träger von
Grundsicherung und Arbeitsvermittlung vertreten.


Die
bestehenden Probleme der Rechtsbehelfsverfahren und der Qualität der
Bescheide sollen analysiert und daraus Verbesserungen entwickelt werden.
Häufige Rechtsänderungen bei der Grundsicherung haben bei den
Beteiligten zu Verunsicherung geführt.

http://www.niederlausitz-aktuell.de/artikel_6_23201.php



Anmerkung vom Sozialberater und Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:



Es
ist höhste Zeit, die ALG 2 - Bescheide für die Leistungsbezieher
verständlicher zu machen und es wäre wünschenswert, wenn die Mitarbeiter
der Jobcenter über ein fundiertes Wissen zum SGB 2 verfügen würden,
dies lässt wirklich in einigen bemerkenswerten Fällen sehr zu wünschen
übrig und geht zu Lasten der Hilfebedürftigen.



Hinweis
für alle Jobcenter: Wenn Jemand mittellos ist, ist es Aufgabe der
Behörde, dem Antragsteller sofort zu helfen, denn bei den Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende handelt es sich um das
verfassungsrechtlich verbürgte sog. soziokulturelle Existenzminimum, auf
dessen Verzicht im Regelfall niemand längere Zeit verwiesen werden
kann.


Hinweis für alle Antragsteller von Hartz IV -
Leistungen: Ein formloser Antrag genügt auch den Voraussetzungen des §
37 SGB II (vgl BSG Urteile vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R, SozR 4-4200 §
23 Nr 10 RdNr 22 f; vom 18.1.2011 - B 4 AS 99/10 R, SozR 4-4200 § 37 Nr
5 RdNr 17).


B 14 AS 10/09 R
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_14_AS_10.09_R.htm

B 4 AS 99/10 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&Sort=3&nr=11841&pos=3&anz=5


Die
Auslegung eines Antrags auf Gewährung von Sozialleistungen folgt dem
Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil
vom 02. Juli 2009 – B 14 AS 75/08 R - in SozR 4 – 4200 § 7 Nr. 13).

B 14 AS 75/08 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=72afc8a66e0c7334775677179fda81fc&nr=11212&pos=0&anz=1


Sofern
eine ausdrückliche Beschränkung auf eine bestimmte Leistung nicht
vorliegt, ist davon auszugehen, dass der Leistungsberechtigte die
Sozialleistung begehrt, die nach der Lage des Falls ernsthaft in
Betracht kommt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 16/09 R -
in SozR 4 - 4200 § 37 Nr. 3 m. w. N.).

B 14 AS 16/09 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11833


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/hartz-iv-prozesse-vermeiden-durch-gute.html

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