Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei

Nach unten

einkommen -  Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei  Empty Zur Frage, ob eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II darstelle und der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Arbeitslosengeld II bei

Beitrag von Willi Schartema Mo 19 März 2018 - 12:59

Gleichzeitigkeit der Zeiträume der entschädigungspflichtigen Überlänge und der Leistungserbringung nach dem SGB II gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Höhe der gewährten Leistungen auf den Leistungsträger übergehe ( LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. vom 22. September 2016 – L 15 SF 21/15 EK AS ( Einkommen - befürwortend ) ) und LSG Niedersachsen-Bremen hat diese Rechtsfrage in seinem Urteil vom 10. August 2017 – L 10 SF 10/17 EK U – anders entschieden ).
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.01.2018 - L 37 SF 69/17 EK AS - Die Revision wird zugelassen.

Orientierungssatz ( Redakteur )



Leitsatz ( Redakteur )

1. Ansprüche nach § 198 GVG gehen jedenfalls während eines Entschädigungsklageverfahrens nicht gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II auf den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über (so auch: LSG Sachsen, Urteil vom 29. März 2017 – L 11 SF 17/16 EK AS; andere Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. September 2016 - L 15 SF 21/15 EK AS).

2. Offen gelassen wurde, ob Entschädigungsansprüche nach § 198 GVG auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnendes Einkommen i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind mit der Folge, dass § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II grundsätzlich anwendbar wäre (BSG, Urteil vom 14. März 2012 - B 14 AS 98/11 R; Grote-Seifert in: jurisPK-SGB II, 4. A., § 33 Rn. 49; Fügemann in: Hauck/Noftz, SGB II, § 33 Rn. 106), darstellen (so etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. September 2016 – L 15 SF 21/15 EK AS, LSG Sachsen, Urteil vom 29. März 2017 – L 11 SF 17/16 EK AS –) oder nicht (so LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. August 2017 – L 10 SF 10/17 EK U: Privilegierung nach § 11a Abs. 3 SGB II; anders Stotz in NZS 2015, 410, 414, der eine Privilegierung entsprechend § 11a Abs. 2 SGB II annimmt).

3. Verurteilung zur Entschädigung in Höhe von 2.900,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, da der Entschädigungsanspruch nach § 198 GVG außerhalb des Systems der sozialrechtlichen Ansprüche, für die Prozesszinsen nach Maßgabe des § 44 SGB I grundsätzlich nicht beansprucht werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 03. September 2014, B 10 ÜG 9/13 R).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198666&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
S. a. dazu Leitsatz ( Juris )
Aktivlegitimation eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB II im Entschädigungsverfahren.

Es kann dahinstehen, ob

- ein Entschädigungsanspruch nach § 198 GVG anrechenbares Einkommen im Sinne des § 11 SGB II darstellt und

- ob Entschädigungsleistungen "rechtzeitig" im Sinne des § 33 Abs 1 S 1 SGB II zu erbringen wären.

Denn jedenfalls bis zur rechtskräftigen Zuerkennung eines Entschädigungsanspruchs wegen unangemessener Verfahrensdauer schließt § 198 Abs 5 S 3 GVG einen Übergang dieses Anspruchs eines nach dem SGB II Leistungsberechtigten auf den Grundsicherungsträger aus.

§ 33 Abs 1 S 3 SGB II muss bei europarechtskonformer Auslegung hinter § 198 Abs 5 S 3 GVG zurücktreten.
 Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2327/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Eine Geldentschädigung gem. § 198 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 u. 3 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahren stellt Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II dar. Der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Leistungen zur Sicherung des
» Sozialgerichtliches Verfahren: Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens - Verzögerungsrüge war hier entbehrlich -
» Sozialgerichtliches Verfahren: Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens - Verzögerungsrüge war hier entbehrlich
» Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin geführten Verfahrens.
»  Als grundsätzlich klärungsbedürftig erachtet die Antragstellerin die Frage, "inwieweit eine Verletztenrente gemäß § 56 SGB-VII als zu berücksichtigendes Einkommen im Rahmen einer Leistungsgewährung gemäß SGB-II anzusehen ist". Beschwerde wurde als

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten