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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Ein zur Bestimmung der Angemessenheit im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II von der Kommune erstellter, neuer Mietspiegel nach § 558d BGB ist nicht berücksichtigungsfähig, sofern dieses Papier nicht auf einem schlüssigen Konzept beruht.
Sozialgericht Kiel, Beschluss vom 11. Januar 2018 (Az.: S 31 AS 1/18 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Dieser vorübergehende Zustand führt weder dazu, dass die bisherigen Mietobergrenzen weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit haben können, noch dazu, dass aktuell ein gänzlicher Erkenntnisausfall vorliegt. In dieser Situation hat vom Jobcenter für die Konkretisierung der Angemessenheit von Unterkunftskosten auf die Werte der Wohngeldtabelle zu § 12 WoGG zuzüglich eines zehnprozentigen Sicherheitszuschlags zurückgegriffen zu werden.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2018/01/sg-kiel-beschluss-v-11-01-2018-s-31-as-1-18-er.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Dieser vorübergehende Zustand führt weder dazu, dass die bisherigen Mietobergrenzen weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit haben können, noch dazu, dass aktuell ein gänzlicher Erkenntnisausfall vorliegt. In dieser Situation hat vom Jobcenter für die Konkretisierung der Angemessenheit von Unterkunftskosten auf die Werte der Wohngeldtabelle zu § 12 WoGG zuzüglich eines zehnprozentigen Sicherheitszuschlags zurückgegriffen zu werden.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2018/01/sg-kiel-beschluss-v-11-01-2018-s-31-as-1-18-er.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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