Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend §

Nach unten

einer - Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend § Empty Wenn zwischen einem Antragsteller und seiner ebenfalls Alg II beziehenden Mitbewohnerin lediglich eine enge emotionale Bindung sowie eine intensive Freundschaft besteht, dann darf hier das Jobcenter nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft entsprechend §

Beitrag von Willi Schartema Do 8 Feb 2018 - 8:17

§ 7 Abs. 3 Nr. 3c) SGB II in Verbindung mit § 7 Abs. 3a SGB II ausgehen.
Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 7. März 2016 (Az.: S 16 AS 48/16 ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Eine derartige Beziehung weist nicht diejenige Intensität auf, die vom Gesetzgeber in Anlehnung an die Charakteristika einer eheähnlichen Gemeinschaft für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c) SGB II gefordert wird.

3. Eine enge Freundschaft ist von einer Partnerschaft abzugrenzen.

4. Gegen ein gemeinsames, wie bei Ehepaaren übliches Wirtschaften spricht, wenn gerade nach Sichtung der Kontoauszüge der beiden Personen beachtenswerte finanzielle Verflechtungen, die für ein gemeinsames Wirtschaften sprechen würden, zwischen diesen in einer Wohnung lebenden Menschen in keiner Weise greifbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn von diesen beiden Personen keiner weder über das Einkommen noch das Vermögen des jeweils anderen verfügen kann.

Rechtstipp: vgl. LSG NSB, Urteil vom 11.12.2012 - L 11 AS 679/08 u. LSG NSB, Urteil vom 29.05.2013 - L 13 AS 268/11

Quelle:          http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein Anordnungsgrund besteht bezüglich der Übernahme von Miet- und Energieschulden gemäß § 22 Abs. 8 SGB II in der Regel erst dann, wenn einem Antragsteller konkret die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit droht.
» Ein von einem Jobcenter ausgesprochenes Hausverbot hat keine unmittelbare Grundlage im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), wenn ein Antragsteller von dieser Verfügung nicht in seiner Eigenschaft als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II
» Es besteht im Regelfall keine Pflicht des Antragstellers vor Erhebung einer Untätigkeitsklage eine Sachstandsanfrage an die beklagte Behörde zu richten, ( hier: auf Übernahme einer Nebenkostenforderung entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Eine solche
» Aus § 31a III 2 SGB II geht ebenfalls die Notwendigkeit hervor, dass bei einer von einem SGB II-Träger entsprechend § 31a III 1 SGB II verfügten Kürzungsentscheidung das Jobcenter bereits von Amts wegen über die Gewährung von ergänzenden Sachleistungen
» Wenn ein bulgarischer Antragsteller eine geringfügige Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ausübt (Beschäftigungsverhältnis als Reiniger mit einer garantierten Mindestarbeitszeit von einer Stunde in der Woche und einer Stundenvergütung von EUR 9,55), dann

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten