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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 6/16 R Autor: Dietrich Hengelhaupt, Direktor SG Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X: Aktuelle Hilfebedürftigkeit keine Nachleistungsvoraussetzung
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 6/16 R Autor: Dietrich Hengelhaupt, Direktor SG Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X: Aktuelle Hilfebedürftigkeit keine Nachleistungsvoraussetzung
Leitsatz
Der Anspruch auf Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II und der Anspruch auf eine sich daraus ergebende Leistungsnachzahlung setzt keine bis zum Abschluss des Überprüfungsverfahrens durchgehend bestehende Hilfebedürftigkeit voraus.
Weiter Juris: https://www.juris.de/jportal/portal/t/q0m/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000000718&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
Willi S
Der Anspruch auf Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II und der Anspruch auf eine sich daraus ergebende Leistungsnachzahlung setzt keine bis zum Abschluss des Überprüfungsverfahrens durchgehend bestehende Hilfebedürftigkeit voraus.
Weiter Juris: https://www.juris.de/jportal/portal/t/q0m/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000000718&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
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Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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» Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme als Einkommen -bereits erfolgte Leistungsbewilligung für den Zufluss- und den Folgemonat - Notwendigkeit der Aufhebung der Leistungsbewilligung
» BSG: Sanktion kann nicht für mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig erfolgen. (BSG, Urteil vom 09.11.2010 – B 4 AS 27/10 R).
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