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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Barauszahlung von Jobcenter Akutzahlungen an Supermarktkassen

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Beitrag von Willi Schartema Di 23 Jan 2018 - 9:15

In Krefeld soll es ein bundesweites Pilotprojekt zur Barauszahlung von Hartz IV an Supermarktkassen geben. An diesem Verfahren gibt es viel (berechtigte) Kritik: im Kern wird gesagt, dass diese Vorgehensweise diskriminierend sei, gegen den Sozialdatenschutz verstoße und dass hoheitliche Aufgaben nicht an Private delegiert werden dürften.
Selbst die örtliche Lokalzeitung hat deutliche Bedenken, sie sieht einen Verstoß gegen die Menschenwürde.
Der  letzte Satz im örtlichen Kommentar lautet absolut zutreffend

 „In Krefeld sagen sie ja, das habe mit Würde nichts zu tun. Empathie wie eine Autopresse. Wir möchten lieber nicht wissen, welches Bild die Behörde von ihren Kunden hat“.

Hier der Bericht der WZ vom 11.01.2017:  http://www.wz.de/lokales/krefeld/in-krefeld-soll-es-hartz-iv-bald-im-supermarkt-geben-1.2594036

Hier ein Musterzahlschein: https://tinyurl.com/yc7w2laj

Sowie eine kleine Anfrage von DIE LINKE mit einigen Hintergrundinfos dazu:  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/003/1900371.pdf
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2299/
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