Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung

Nach unten

Kosten - Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung Empty Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung

Beitrag von Willi Schartema Di 23 Jan 2018 - 7:52

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2017 - L 11 AS 917/16

1. Die Kosten für die Anmietung eines grafikfähigen Taschenrechners für die Sekundarstufe II sind von der Schulbedarfspauschale des § 28 Abs 3 SGB II erfasst. Die Höhe der Schulbedarfspauschale (insgesamt 100 € pro Jahr) ist gegenwärtig rechtlich nicht zu beanstanden.

2. Weitergehende Ansprüche auf Übernahme der Kosten für die Anmietung eines Taschenrechners ergeben sich für Bezieher von SGB II-Leistungen weder aus § 21 Abs 6 SGB II noch aus § 73 SGB XII.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=C17BD957C6F6299EFFBA019126D73EC0.jp22?doc.id=JURE180000659&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
 
(Anmerkung von Harald Thomé dazu: der Bundesrat hat die Bundesregierung wegen Bedarfsunterdeckung aufgefordert die Schulbedarfe von 100 EUR auf 150 EUR anzuheben. In der dann geplatzten 1. Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU/FDP/SPD war 180 EUR vereinbart worden. Das diese Leistung nicht zu beanstanden ist, ist offensichtlich unrichtig. Hier hat sich das LSG deutlich vergallopiert!)
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Kein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für Besuchsfahrten der Familie zum pflegebedürftigem Vater, welcher im Pflegeheim untergebracht ist - Kosten in Bezug auf die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens sind im Regelbedarf nach § 20 Abs 1 Satz 1
» Die Kosten für die Neubeschaffung eines Reisepasses sind grundsätzlich als Zuschuss oder als Darlehen gemäß § 73 SGB XII zu übernehmen, weil in der Regelleistung nur die Kosten für einen Personalausweis enthalten sind.
» LSG Niedersachsen-Bremen: SGB II u. SGB XII Empfänger können Kosten für die Beschaffung oder Verlängerung eines Heimatpasses nach § 73 SGB XII beantragen, denn die Kosten für die Beschaffung des Passes sind - nicht - bereits im Regelsatz berücksichtigt.
» Kosten für Betriebsstrom einer Heizungsanlage (Gas-Kombitherme) sind nicht im Regelbedarf enthalten, BSG, Urt .v. 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R (http://dejure.org/2015,36255). Es handelt sich um einen Bestandteil der Heizkosten, der bei Erfassung über den
»  Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten