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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 16 Jan 2018 - 10:50

Das LSG NSD hatte in seiner Pressemitteilung eine „Pionierentscheidung“ angekündigt. Dieser großmundigen Ankündigung kann nach Vorlage des Urteilstextes nicht gefolgt werden. Vielmehr ist es ein Armutszeugnis für Deutschland, dass Kinder und Jugendliche weiterhin nicht die gleichen Bildungschancen haben. Das Urteil ist nur ein Teilerfolg, die Ungerechtigkeit lebt weiter und es heißt weiterhin hungern für Bildungschancen.
Ein kritischer Text und das Urteil hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2296/
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2297/
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