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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bundesamt muss abgeschobenen Asylbewerber bis zum 1. Februar 2018 nach Deutschland zurückholen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Jan 2018 - 11:26

Gericht droht der Behörde die Festsetzung eines Zwangsgeldes im Falle nicht fristgerechter Umsetzung an.
weiter: http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/bundesamt-muss-abgeschobenen-asylbewerber-bis-zum-1-februar-2018-nach-deutschland-zurueckholen-160672.html
 Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2295/
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