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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Schulische Inklusion: Anspruch auf Schulbegleitung auch beim Besuch einer Förderschule

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Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Jan 2018 - 10:57

LSG Stuttgart, Urt. v. 06.12.2017 - L 2 SO 3268/16

Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass nicht nur in der "Regelschule", sondern auch beim Besuch einer Förderschule für behinderte Kinder ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung) besteht, deren Umfang sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls richtet.

Hinweis: Das LSG Stuttgart hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum BSG zugelassen, da bislang Entscheidungen des BSG nur zur Beschulung behinderter Kinder im Rahmen der inklusiven Beschulung in der "Regelschule" vorlägen, aber noch nicht zu den "Förderschulen".

Hinweis der Pressestelle des Gerichts: Noch während des laufenden Berufungsverfahrens hat das SG Freiburg in einem Eilverfahren im einstweiligen Rechtsschutz dem Schüler im September 2017 eine Schulassistenz im Umfang von 34 Wochenstunden während der gesamten Unterrichtszeit für das Schuljahr 2017/2018 zugesprochen.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Stuttgart v. 02.01.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/17yc/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180100002&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

 
Rechtstipp: Kinder mit Behinderung haben auch an Förderschulen Anspruch auf umfassenden Begleitung
weiter: http://www.deutschlandfunk.de/urteil-kinder-mit-behinderung-haben-auch-an-foerderschulen.1939.de.html?drn:news_id=834271
 Quelle:        http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2295/
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