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Schulische Inklusion: Anspruch auf Schulbegleitung auch beim Besuch einer Förderschule
LSG Stuttgart, Urt. v. 06.12.2017 - L 2 SO 3268/16
Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass nicht nur in der "Regelschule", sondern auch beim Besuch einer Förderschule für behinderte Kinder ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung) besteht, deren Umfang sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls richtet.
Hinweis: Das LSG Stuttgart hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum BSG zugelassen, da bislang Entscheidungen des BSG nur zur Beschulung behinderter Kinder im Rahmen der inklusiven Beschulung in der "Regelschule" vorlägen, aber noch nicht zu den "Förderschulen".
Hinweis der Pressestelle des Gerichts: Noch während des laufenden Berufungsverfahrens hat das SG Freiburg in einem Eilverfahren im einstweiligen Rechtsschutz dem Schüler im September 2017 eine Schulassistenz im Umfang von 34 Wochenstunden während der gesamten Unterrichtszeit für das Schuljahr 2017/2018 zugesprochen.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Stuttgart v. 02.01.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/17yc/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180100002&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Rechtstipp: Kinder mit Behinderung haben auch an Förderschulen Anspruch auf umfassenden Begleitung
weiter: http://www.deutschlandfunk.de/urteil-kinder-mit-behinderung-haben-auch-an-foerderschulen.1939.de.html?drn:news_id=834271
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2295/
Willi S
Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass nicht nur in der "Regelschule", sondern auch beim Besuch einer Förderschule für behinderte Kinder ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung) besteht, deren Umfang sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls richtet.
Hinweis: Das LSG Stuttgart hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum BSG zugelassen, da bislang Entscheidungen des BSG nur zur Beschulung behinderter Kinder im Rahmen der inklusiven Beschulung in der "Regelschule" vorlägen, aber noch nicht zu den "Förderschulen".
Hinweis der Pressestelle des Gerichts: Noch während des laufenden Berufungsverfahrens hat das SG Freiburg in einem Eilverfahren im einstweiligen Rechtsschutz dem Schüler im September 2017 eine Schulassistenz im Umfang von 34 Wochenstunden während der gesamten Unterrichtszeit für das Schuljahr 2017/2018 zugesprochen.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Stuttgart v. 02.01.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/17yc/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180100002&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Rechtstipp: Kinder mit Behinderung haben auch an Förderschulen Anspruch auf umfassenden Begleitung
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Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
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Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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» Zur Anwendung des § 11 Abs. 3 SGB II n.F. auf den am 01.04.2011 beginnenden Bewilligungszeitraum beim Zufluss einer einmaligen Einnahme - Erbschaft in 2010 - Noch vorhandene Teile der zugeflossenen Erbschaft sind nach Ende der Anrechnung Vermögen.
» Überbrückungsgeld - (Gründungszuschuss seit 2006 ) für Arbeitslose auch bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland Mit heutigem Tage hat das Landessozialgericht Hessen (Urteil vom 23.09.2011, - L 7 AL 104/09 - ) bekannt gegeben,
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
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