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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Jan 2018 - 10:24

Ich habe mal die Zeit zwischen den Jahren genutzt und meine SGB II – Folien überarbeitet. Die  "ewig unvollendeten" -Folien sind jetzt halbwegs vorzeigbar. Diverse Dinge sind eingefügt, aktualisiert, Rechtsprechung eingearbeitet, verschiedene Beispiele und Berechnungsmodelle eingearbeitet, neue Ideen formuliert und visualisiert und dies natürlich unter Einarbeitung der Regelleistungs"erhöhung" 2018.
Denke damit ist das Hartz IV - Leistungssystem ein Stückchen weit erklärt und nachvollziehbarer gemacht. Es sind aber auch schon viele Hinweise und Tipps eingearbeitet, worauf zu achten ist und wie Rechtslagen auszulegen sind oder ausgelegt werden könnten.
Meine Folien stelle ich immer in vollem Umfang ins Netz, so dass diese kostenfrei genutzt werden können. Ich rufe allerdings dazu auf, dafür eine Spende an den Verein Tacheles zu geben.
Zu den Folien geht es hier:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2294/
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