Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die

Nach unten

vermögen - Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die  Empty Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Kleinwagen ist als Vermögen einzustufen - keine Erhöhung des pauschalierten Mehrbedarfszuschlages nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII - Beiträge für die

Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Jan 2018 - 15:25

 Privathaftpflichtversicherung und die Unfallversicherung waren abzusetzen - private Krankenhaustagegeldversicherung nicht absetzbar

LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 23. April 2015 - L 7 SO 5029/11, n.v.

Leitsatz ( Redakteur )
1. Bereits bereits 10 Jahre alter Kleinwagen war nicht als Vermögen einzusetzen, weil dessen Verwertung im Hinblick auf seine Gehbehinderung und seine selbständige Erwerbstätigkeit eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII; vgl. dazu nur Mecke in jurisPK-SGB XII, § 90 Rdnr. 105 m.w.N.).
2. Der Mehrbedarfszuschlag erfasst nur solche Bedarfstatbestände und Aufwendungen, die gerade auf das eingeschränkte Gehvermögen zurückzuführen sind ( BSG, (Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 5/08 R ). Aufgrund der Anknüpfung an das Merkzeichen G werden nach der aktuellen Gesetzeslage nur noch diejenigen als Berechtigte in den Mehrbedarfszuschlag einbezogen, bei denen neben Alter oder voller Erwerbsminderung auch unmittelbar oder mittelbar mit dem eingeschränkten Gehvermögen zusammenhängende Bedarfe vorhanden sind, die bereits vom Regelsatz erfasst sind (BSG a.a.O.).
Indem er auf teurere Einkäufe in Wohnnähe verzichtet, unterfällt die Verwendung seines Kfz mithin den im Mehrbedarfszuschlag erfassten Bedarfslagen. Gleiches gilt für die weiteren Fahrtzwecke (erhöhtes Fahrgeld wegen Behinderung). Wie der behinderte Hilfebedürftige diese Bedarfslagen tatsächlich deckt, insbesondere ob er öffentliche Verkehrsmittel oder ein eigenes Kfz nutzt, ist aufgrund der Pauschalierung zunächst nicht maßgeblich. Relevant kann dies (und die Gründe hierfür) nur dann werden, wenn nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Bedarf höher ist als die Pauschale. Dies ist vorliegend jedoch nicht erfolgt.
3. Zur Berechnung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit nach § 4 DV-§ 82 SGB XII.
4. Im vorliegenden Einzelfall ist es geboten, abweichend von der prognostischen Berechnung nach § 4 Abs. 3 DV-§ 82 SGB XII, für die Bedarfszeiträume im Jahr 2014 die tatsächlich erzielten Einkünfte zu berücksichtigen. Denn diese Zeiträume sind schon während des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren abgelaufen und liegen abgeschlossen in der Vergangenheit. Es ist nicht gerechtfertigt, für die in der Vergangenheit liegenden Zeiträume nun eine Prognose zu treffen, die ggf. in Abgleich mit tatsächlich erzielten Einkünften zu korrigieren wäre (vgl. dazu SG Detmold, Urteil vom 13. Mai 2014 -S 8 SO 333/12 ).
5. Vom Einkommen abzusetzen waren die Beiträge für die Hausratsversicherung, Privathaftpflichtversicherung und die Unfallversicherung abzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 -B 8 SO 20/09 R ). Die monatlichen Beiträge für die private Krankenhaustagegeldversicherung sind weder gesetzlichvorgeschrieben noch dem Grunde nach angemessen, da die Gesundheitsvorsorge durch die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung des Klägers bei der DAK hinreichend abgesichert ist und ein besonderer Bedarf für eine zusätzliche Absicherung durch eine Krankenhaustagegeldversicherung weder ersichtlich nochdargetan ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 -B 4 AS 139/10 R; Beschluss vom 27. Januar 2011 -B 8 SO 60/10 B; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Februar 2011 -L 1 SO 43/08 ).
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2290/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Berücksichtigung von Absetzbeträgen für eine selbständige Tätigkeit und Renteneinkommen - Verlustausgleich zwischen seinem Renteneinkommen und seinem (negativen) Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit - Absetzung Kontoführungsgebühren
» Keine Bewilligung von ALG II wegen Bausparguthaben - subjektive Zweckbestimmung in Bezug auf die Bausparguthaben nicht erkennbar - Kauf Eigentumswohnung - Vermögensgegenstand für die Altersvorsorge ( hier verneinend ) - selbständige Tätigkeit - Ende der
» Hilfebedürftiger hat keinen Anspruch auf Gewährung von Einstiegsgeld sowie eines Existenzgründungs- Zuschusses nach dem SGB II für eine selbständige Tätigkeit als Energieberater.
» Keinen Gründungszuschuss für eine selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt - Ermessensreduzierung auf Null
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Leistungsbewilligung - Aufforderung zur Angabe von Vermögen - Bestimmtheit - Leistungserstattung bei endgültiger Entscheidung - keine teilweise Vorläufigkeit - keine Erstattung der Beiträge zur Kranken- und

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten