Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X

Nach unten

nachzahlung - Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X Empty Ausschluss einer Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG mangels Feststellung der Bedürftigkeit - § 44 Abs. 1 SGB X

Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Dez 2017 - 13:32

Landessozialgericht Hamburg, Urteil v. 20.11.2017 - L 4 AY 3/14

Kurzfassung:

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt (vgl. dazu bereits das Urteil des Senats vom 1.9.2016 – L 4 AY 1/15), scheidet eine Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG aus, wenn die Bedürftigkeit inzwischen vorübergehend oder auf Dauer entfallen ist (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.2011 – B 8 AY 1/10 R unter Berufung auf das Urteil vom 29.9.2009 – B 8 SO 16/08 R; Urteil vom 20.12.2012 – B 7 AY 4/11 R und Urteil vom 26.6.2013 – B 7 AY 3/12 R). Denn unter Berücksichtigung des § 44 Abs. 4 SGB X ("nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs", hier des AsylbLG) muss den Besonderheiten des jeweiligen Leistungsrechts Rechnung getragen und berücksichtigt werden, dass die Leistungen nach dem AsylbLG ebenso wie die Sozialhilfe nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage dienen. Infolgedessen sind sie für zurückliegende Zeiten nur dann zu erbringen, wenn die Leistungen ihren Zweck noch erfüllen könnten, was nur der Fall ist, wenn die Bedürftigkeit ununterbrochen fortbesteht. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der ununterbrochen fortbestehenden Bedürftigkeit ist derjenige der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.2011 – B 8 AY 1/10 R und Urteil vom 29.9.2009 – B 8 SO 16/08 R). Die Frage, ob die Bedürftigkeit des Kläger durchgehend vorgelegen hat, ist – abhängig vom Aufenthaltsstatus der Klägers – nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2012 – B 7 AY 4/11 R).

Sind mangels durchgehender Bedürftigkeit des Klägers von der Beklagten Leistungen rückwirkend nicht zu erbringen, so besteht unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der bestandskräftig gewordenen Bewilligungsentscheidungen für den streitgegenständlichen Zeitraum kein Anspruch auf Rücknahme dieser Bewilligungsentscheidungen nach § 44 Abs. 1 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 29.9.2009 – B 8 SO 16/08 R).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197186&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:            http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2286/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Auch bei einer Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG ist über die gemäß § 1a Abs. 1 bzw. 2 AsylbLG zur Existenzsicherung von Antragsteller/innen unabweisbar gebotenen Leistungen amtlicherseits auf der Grundlage einer individualisierten Prüfung, die
» Eine für die rückwirkende Gewährung höherer Leistungen nach § 2 AsylbLG erforderliche durchgehende Bedürftigkeit liegt nicht vor, wenn zumindest in einem Monat der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bzw. Wohngeld bezogen worden ist.
» Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft, in der eine Partner Leistungen nach dem SGB II und der andere Leistungen nach dem AsylbLG bezieht, gilt die Kürzungsregelung in § 20 Abs. 4 SGB II nicht.
» Zu im Wege des Eilrechtsschutzes erbringende Leistungen nach dem AsylbLG - vorläufige Erbringung der Kosten für die Unterbringung im Frauenhaus zuzüglich der Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe der Leistungen nach § 3 AsylbLG
» Zur Frage, ob ein zeitlich nach dem Überprüfungsantrag eintretender Wegfall der Bedürftigkeit unbeachtlich für die Nachzahlung zu Unrecht nicht erbrachter Sozialhilfeleistungen nach § 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 SGB X ist.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten