Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Frage, ob über die Ansprüche nach § 31a Abs 3 Satz 2 SGB II ohne Antrag des Betroffenen von Amts wegen zu entscheiden ist und das Unterlassen einer solchen gleichzeitigen Entscheidung zur Rechtswidrigkeit des Sanktionsbescheides führt.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zur Frage, ob über die Ansprüche nach § 31a Abs 3 Satz 2 SGB II ohne Antrag des Betroffenen von Amts wegen zu entscheiden ist und das Unterlassen einer solchen gleichzeitigen Entscheidung zur Rechtswidrigkeit des Sanktionsbescheides führt.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 11. Senat, Urteil vom 28.09.2017, L 11 AS 1067/15 - Die Revision wird zugelassen.
Leitsatz ( Redakteur )
Sanktionsbescheide sind - nicht- rechtswidrig, weil der Grundsicherungsträger in diesen Bescheiden nicht zugleich ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen gemäß § 31a Abs. 3 S. 1 SGB II gewährt hat ( vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. März 2014 – L 20 AS 3422/13 B ER ).
Leitsatz ( Juris )
1. Gegen eine 100 %-Sanktion (U 25) bestehen bei entsprechender Erhöhung der KdU/H-Anteile der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 67/12 R -) angesichts der Möglichkeit der Gewährung von Sachleistungen bzw. geldwerter Leistungen (§ 31a Abs 3 SGB II) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
2. Sachleistungen bzw. geldwerte Leistungen nach § 31a Abs 3 Satz 2 SGB II sind - ebenso wie die Leistungen nach § 31a Abs 3 Satz 1 SGB II - nicht von Amts wegen sondern nur auf Antrag zu erbringen. Dementsprechend führt das Unterlassen einer Entscheidung von Amts wegen über Ansprüche nach § 31a Abs 2 Satz 2 SGB II nicht zur Rechtswidrigkeit der Sanktionsentscheidung.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE170041614&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Rechtstipp: Entgegen einer in Teilen der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. etwa: Knickrehm/Hahn in Eicher/Luik, SGB II, 4. Auflage 2017, § 31a, Rn 41; Lauterbach in Gagel, SGB II, Stand 6/2017, § 31a Rn 25; Berlit in: LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 31a Rn. 42, 50f; Loose in GK-SGB II, Stand 10/14, § 31a Rn 38.2; Sonnhoff in juris-PK, § 31a SGB II, Rn 51; jeweils m.w.N.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2286/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Sanktionsbescheide sind - nicht- rechtswidrig, weil der Grundsicherungsträger in diesen Bescheiden nicht zugleich ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen gemäß § 31a Abs. 3 S. 1 SGB II gewährt hat ( vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. März 2014 – L 20 AS 3422/13 B ER ).
Leitsatz ( Juris )
1. Gegen eine 100 %-Sanktion (U 25) bestehen bei entsprechender Erhöhung der KdU/H-Anteile der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 67/12 R -) angesichts der Möglichkeit der Gewährung von Sachleistungen bzw. geldwerter Leistungen (§ 31a Abs 3 SGB II) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
2. Sachleistungen bzw. geldwerte Leistungen nach § 31a Abs 3 Satz 2 SGB II sind - ebenso wie die Leistungen nach § 31a Abs 3 Satz 1 SGB II - nicht von Amts wegen sondern nur auf Antrag zu erbringen. Dementsprechend führt das Unterlassen einer Entscheidung von Amts wegen über Ansprüche nach § 31a Abs 2 Satz 2 SGB II nicht zur Rechtswidrigkeit der Sanktionsentscheidung.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE170041614&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Rechtstipp: Entgegen einer in Teilen der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. etwa: Knickrehm/Hahn in Eicher/Luik, SGB II, 4. Auflage 2017, § 31a, Rn 41; Lauterbach in Gagel, SGB II, Stand 6/2017, § 31a Rn 25; Berlit in: LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 31a Rn. 42, 50f; Loose in GK-SGB II, Stand 10/14, § 31a Rn 38.2; Sonnhoff in juris-PK, § 31a SGB II, Rn 51; jeweils m.w.N.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2286/
Willi S
Ähnliche Themen
» Hartz IV-Antrag: Die Frage, wie zu entscheiden ist, wenn Wertzufluss und Antragstellung am selben Tag erfolgen, ob insbesondere die Uhrzeit von Antragstellung und Wertzufluss maßgeblich ist, oder ob wegen der Rückwirkung der Antragstellung auf den Tagesbe
» Das Sozialgericht hat über einen Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 105 Abs. 2 S. 2 SGG auch dann durch Urteil zu entscheiden, wenn es ihn für nicht fristgerecht erachtet (zum unstatthaften Antrag siehe bereits Urteil des erkennenden Senats
» Zur Frage, ob die Leistungsbezieher aus § 3 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG einen einklagbaren Anspruch darauf haben, dass ihre Leistungen auch ohne Veröffentlichung durch das Bundesministerium oder eine Entscheidung des Gesetzgebers entsprechend der Erhöhung der
» Zur Frage, ob die Leistungsbezieher aus § 3 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG einen einklagbaren Anspruch darauf haben, dass ihre Leistungen auch ohne Veröffentlichung durch das Bundesministerium oder einer Entscheidung des Gesetzgebers zum 1. Januar 2018
» Bei der Entscheidung über die Gültigkeitsdauer einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II – EGV) und des diese EGV gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ersetzenden Verwaltungsakts ist das Ermessen des Jobcenters entsprechend § 15 Abs. 1 Satz
» Das Sozialgericht hat über einen Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 105 Abs. 2 S. 2 SGG auch dann durch Urteil zu entscheiden, wenn es ihn für nicht fristgerecht erachtet (zum unstatthaften Antrag siehe bereits Urteil des erkennenden Senats
» Zur Frage, ob die Leistungsbezieher aus § 3 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG einen einklagbaren Anspruch darauf haben, dass ihre Leistungen auch ohne Veröffentlichung durch das Bundesministerium oder eine Entscheidung des Gesetzgebers entsprechend der Erhöhung der
» Zur Frage, ob die Leistungsbezieher aus § 3 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG einen einklagbaren Anspruch darauf haben, dass ihre Leistungen auch ohne Veröffentlichung durch das Bundesministerium oder einer Entscheidung des Gesetzgebers zum 1. Januar 2018
» Bei der Entscheidung über die Gültigkeitsdauer einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II – EGV) und des diese EGV gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ersetzenden Verwaltungsakts ist das Ermessen des Jobcenters entsprechend § 15 Abs. 1 Satz
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema