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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aushändigung von Lebensmittelgutscheinen - eigenständiger Verwaltungsakt - Leistungsnachzahlung nach Rücknahme der Sanktion - keine Anrechnung des Wertes der Gutscheine bei alleiniger Aufhebung der Sanktionsbescheide

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Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Dez 2017 - 13:13

BSG, Urteil vom 12.10.2017 - B 4 AS 34/16 R

Keine Anrechnung des Wertes der Gutscheine bei alleiniger Aufhebung der Sanktionsbescheide.

Leitsatz ( Redakteur )


Der Zahlungsanspruch ist noch nicht durch das Jobcenter befriedigt worden. Dem steht entgegen, dass die Aushändigung der Gutscheine an den Kläger den Erlass eigenständiger Verwaltungsakte darstellt, die als Rechtsgrund fortbestehen. Eine Anrechnung des Wertes dieser Gutscheine auf den Zahlungsanspruch des Klägers kommt schon deshalb nicht in Betracht. Auf die Anwendung zivilrechtlicher Bestimmungen zur Erfüllung von Leistungsansprüchen im vorliegenden sozialrechtlichen Regelungszusammenhang kommt es nicht an.

 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017&nr=14796&pos=0&anz=125
Quelle:           http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2286/
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